Die Bundesregierung Österreichs präsentiert ein umfangreiches Konjunkturpaket. Hierbei wird unter anderem die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen abgeschafft.
Die österreichische Bundesregierung hat inmitten wirtschaftlicher Unsicherheit ein Konjunkturpaket beschlossen. Dieses zielt darauf ab, den Wirtschaftsstandort zu stärken und insbesondere in den Bereichen ökologischer Bau und Sanierung zu investieren.
Ein wesentlicher Aspekt des Pakets ist die Abschaffung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen in Österreich. Diese Maßnahme soll bürokratische Hürden reduzieren und Bürgerinnen und Bürgern den Umstieg auf PV-Strom erleichtern.
Erweiterung der Sanierungsförderung
Die Bundesregierung plant, die Förderung von Sanierungsmaßnahmen weiter auszubauen, um nachhaltige Bau- und Sanierungsprojekte zu unterstützen. Zudem sollen öffentliche Bauprojekte und Investitionen vorgezogen werden, um die Konjunktur anzukurbeln.
Wir zünden den Turbo für die Heizungs- und Energiewende. Die Heizungsumstellung auf Erneuerbare wird noch stärker gefördert, die Förderung von PV-Anlagen wird radikal vereinfacht, mühselige und bürokratische Antragssystem gehören der Vergangenheit an. Darüber hinaus investieren wir in Sanierungen und öffentliche Investitionen. Damit geben wir der Konjunktur gerade in den betroffenen Branchen einen spürbaren Schub und stärken den Wirtschaftsstandort. Der Energiekostenzuschuss wiederum entlastet all jene Betriebe, die von hohen Energiekosten betroffen sind.
Bundeskanzler Karl Nehammer
Die Maßnahmen im Detail
1. Erneuerbaren Wärme Paket (EWP)
- Rechtlicher Rahmen für Verbot von Gasheizungen im Neubau
- Zusätzliche Förderungen für Kesseltausch in der Höhe von 1 Milliarde Euro bis 2026 (rund 75 % pro neuer Heizung)
- Erhöhung Förderungen für einkommensschwache Haushalte in der Höhe von 60 Mio Euro (auf insgesamt 200 Mio Euro)
- Erhöhung der Mittel für den Sanierungsbonus um 200 Mio Euro.
- Erhöhung der Mittel für den Klima- und Energiefonds in der Höhe von 32 Mio Euro
2. Investitionen in erneuerbare Energie
- Aussetzung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für zwei Jahre (Volumen 650 Mio Euro)
- Novelle der Marktprämien-VO
- Anhebung der Höchstpreise für die Marktprämien Wind, Wasser, Biomasse und Biogas, um den weiteren Ausbau und die längerfristige Planung zu attraktivieren
3. Öffentliche Investitionen des Bundes werden vorgezogen
- Vorziehen und Priorisieren von öffentlichen Bauprojekten im Ausmaß von über 640 Mio Euro im Jahr 2024. Aus Bundesbudget zusätzlich 321 Mio Euro 2024; Ausgegliederte Einheiten (BIG, ÖBB, ASFINAG) + 321 Mio Euro zusätzlich 2024.
- Investitionen und Standortförderungen in Zukunftsbereiche: Förderung von Investitionen in Produktionen zum Ausbau und zur Steigerung der nationalen Fähigkeiten und Kapazitäten und folglich der Versorgungssicherheit
- 400 Mio Euro für die Jahre 2024 bis 2027 sowie darüber hinaus Vorkehrungen im Chips-Bereich, um attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen.
- 90 Mio Euro für die Forschung im Chips Bereich
- 42 Mio Euro für die FTI-Förderung für die Bauwirtschaft Erhöhung der Mittel für die Transformation der Industrie um 250 Mio Euro
- Für die Umsetzung der Investitionsprämie stehen 2024 680 Mio Euro zur Verfügung, für Projekte, die in diesem Jahr abgeschlossen werden.
4. Energiehilfen für Unternehmen
- Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine Pauschalförderung bis zu 2.475 Euro
- Energiekostenzuschuss II richtet sich an Unternehmen aller Größenstufen.
- Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro (1.500 Euro pro Förderperiode) bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
- Bei Zuschüssen eines Unternehmens, die insgesamt (EKZ I und EKZ II) 2 Millionen Euro übersteigen, müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben.
- Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden ist ausgeschlossen.
- Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses ist somit treffsicher und nicht überschießend.
Quelle: Bundeskanzleramt Österreich