In der dritten Kollektivvertragsverhandlung erreichte die Gewerkschaft PRO-GE für das Metallgewerbe einen Abschluss, der ab dem 1. Januar 2024 eine Erhöhung der KV-Mindestlöhne um 8,5 % vorsieht.
Am 15. Dezember 2023 setzte die Gewerkschaft PRO-GE die Kollektivvertragsverhandlungen für etwa 110.000 Arbeiterinnen und Arbeiter sowie 18.000 Lehrlinge im Metallgewerbe fort. In der dritten Verhandlungsrunde, die sieben Stunden dauerte, erzielten sie mit den Arbeitgebern einen Abschluss. Der Kollektivvertrag für das Metallgewerbe betrifft Unternehmen aus elf Bundesinnungen der Wirtschaftskammer, darunter Berufe wie Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik, Kfz-Mechanik und Installateur.
KV-Mindestlöhne steigen um 8,5 Prozent
Angesichts der aktuellen Teuerung konzentrierte sich die PRO-GE vorwiegend auf die Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne. Ab dem 1. Januar 2024 steigen diese um 8,5 Prozent, womit der neue Mindestlohn bei 2.424,45 Euro liegt.
Für eine junge Facharbeiterin, einen Facharbeiter, ergibt dies eine Erhöhung von rund 220 Euro pro Monat.
PRO-GE-Chefverhandler Reinhold Binder
Ist-Löhne werden um 8,2 Prozent angehoben
Die Ist-Löhne werden um 8,2 Prozent erhöht, während Zulagen und Aufwandsentschädigungen um 8,5 Prozent steigen. Es wurde auch beschlossen, dass die Zuschläge für Überstunden in der 11. und 12. Stunde bzw. nach der 50. Stunde von 75 Prozent auf 100 Prozent angehoben werden.
Lehrlingseinkommen werden gestaffelt erhöht
Das Einkommen von Lehrlingen wird gestaffelt über die Lehrjahre angehoben. Im ersten Lehrjahr steigt es um 16,5 Prozent auf 932 Euro. In den folgenden zwei Jahren erhöht es sich jeweils um 8,5 Prozent und im vierten Lehrjahr um 7,8 Prozent.
Zusätzlich wurde vereinbart, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich am 24. und 31. Dezember freinehmen, nur einen Urlaubstag verbrauchen müssen.
Weitere Erhöhung für 1. Januar 2025 vereinbart
Für den 1. Januar 2025 wurde bereits eine weitere Lohnerhöhung beschlossen. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden dann entsprechend der rollierenden Inflationsrate erhöht, während die Ist-Löhne um die Inflationsrate plus 0,5 Prozent angehoben werden. Der Zeitraum für die Inflationsberechnung ist von Oktober 2023 bis September 2024 festgelegt.
Das Gesamtpaket mit nachhaltigen Erhöhungen sichert die Kaufkraft der Beschäftigten und nimmt gleichzeitig Rücksicht auf die herausfordernde wirtschaftliche Situation vieler kleiner Gewerbebetriebe. Erneut konnte zudem für Lehrlinge vereinbart werden, dass ihnen in den ersten drei Lehrjahren vom Ausbildungsbetrieb ein Klimaticket finanziert wird.
PRO-GE-Chefverhandler Reinhold Binder