Der neue Finanzausgleich führt dazu, dass Länder und Gemeinden jährlich zusätzliche 2,4 Milliarden Euro erhalten. Dieser finanzielle Vorteil ist jedoch an bestimmte Reformen und Ziele geknüpft.
Der Finanzausgleich 2024 bis 2028, beschlossen heute, bringt einen Paradigmenwechsel mit dem Zukunftsfonds. Länder und Gemeinden erhalten mehr Mittel vom Bund, verknüpft mit Reformen und Zielen. Eine Einigung hierzu fand schon vor einem Monat statt, wodurch alle Gebietskörperschaften ihrer Verantwortung gerecht wurden. Der neue Finanzausgleich erhöht die Mittel für Länder und Gemeinden um 2,4 Mrd. Euro jährlich, gekoppelt an Reformen und Zielsetzungen.
Der heutige Beschluss ist eine Weichenstellung für unser Land und führt zu wichtigen Investitionen in Zukunftsbereichen, vor allem auch für Familien. Wir haben einen Reform-Finanzausgleich geschafft, der dauerhaft zu Veränderungen führen wird. Der Ausbau der Kinderbetreuung bekommt einen massiven Schub, Gesundheit- und Pflege bekommen deutlich mehr Mittel, auch in der Klima- und Energiepolitik schaffen wir große Investitionen. Wir setzen das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sinnvoll für die Herausforderungen der Zukunft ein. Das ist notwendig, weil sich die Welt massiv verändert: Wir haben demographische Herausforderungen, die zu budgetären und politischen Herausforderungen führen. Daher haben wir mit dem Zukunftsfonds einen Paradigmenwechsel eingeläutet. In Summe sind mehr als zwei Drittel der neuen Gelder mit Reformen verbunden.
Finanzminister Magnus Brunner
Der Zukunftsfonds definiert spezifische Reformen und Ziele:
- Der Ausbau der flächendeckenden Kinderbetreuung, vorrangig in der Elementarpädagogik, ist geplant. Ziel ist es, die Quote bei unter 3-Jährigen bis zum Ende der Finanzausgleichsperiode in jedem Bundesland auf mindestens 38 Prozent zu erhöhen oder jährlich um 1 Prozentpunkt zu steigern.
- Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ausbau leistbaren Wohnraums und die Erhöhung der Sanierungsquote. Unter dem Stichwort ‚Nachverdichtung statt Bodenversiegelung‘ ist das Ziel, eine Renovierungsquote öffentlicher Gebäude von 3 Prozent zu erreichen. Ebenso ist geplant, 30 Prozent der Wohnbauförderungsbeiträge für Sanierungen vorzusehen oder alternativ die Nachverdichtung zu erhöhen.
- Im Bereich Umwelt/Energie wird sich auf die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch konzentriert. Das Ziel ist, diesen Anteil jährlich um 0,5 bis 1 Prozentpunkt zu steigern.
Regelmäßige Evaluierungen in der Mitte und am Ende der Finanzausgleichsperiode sollen Transparenz und Nachprüfbarkeit des Mitteleinsatzes sicherstellen. Die Pflicht zur Meldung in die Transparenzdatenbank wird ausgedehnt, und bei neuen Förderungen muss geprüft werden, ob es bereits bestehende Förderungen im selben Bereich gibt. Eine Überprüfung der bestehenden Förderlandschaft auf Doppelstrukturen ist ebenfalls vorgesehen, mit einem ersten Bericht von Bund und Ländern Ende 2025.