Die Ankleidezeit für Gesundheitspersonal in den Landesspitälern zählt künftig zur Dienstzeit. „Wer Jahrzehnte in der Pflege tätig war, hat sich eine Pension ohne Abschläge verdient“, erklärt Rakuscha.
Laut SPÖ-Pflegesprecher LAbg. Maximilian Rakuscha wird nun die Ankleidezeit zur Dienstzeit gezählt. „Mit dem heutigen Beschluss im Kärntner Landtag beschließen wir in Kärnten einmal mehr ein Vorzeigmodell für die Landesspitäler“, so Rakuscha. Diese Neuregelung betrifft alle Mitarbeiter, die Dienst- oder Schutzkleidung tragen müssen, und umfasst das Umziehen von der Privat- auf die Dienstkleidung und umgekehrt. Ein Chipsystem ermöglicht eine genaue Erfassung und minutengenaue Abrechnung dieser Zeit. Die Mitarbeiter können wählen, ob sie sich diese Zeit auszahlen lassen oder auf einem Zeitkonto ansammeln, um sie später für Urlaub oder Zeitausgleich zu nutzen.
Die Stunden stehen fix und können nicht verfallen.
SPÖ-Pflegesprecher LAbg. Maximilian Rakuscha
„Pflege ist Schwerarbeit!“
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einstufung der Pflege als Schwerarbeit. Ein entsprechender Antrag wird beschlossen und an die Bundesregierung verabschiedet. Der Antrag fordert, dass Pflegekräfte und medizinisch-technisches Personal einen Anspruch auf eine Schwerarbeiterpension haben.
Wer Jahrzehnte in der Pflege tätig war und körperlich wie emotional herausfordernde Arbeit geleistet hat, der hat sich den Ruhestand ohne Abschläge redlich verdient. Hier muss der Bund seine Verzögerungstaktik aufgeben und endlich handeln. Wir senden aus Kärnten dafür ein starkes Signal.
SPÖ-Pflegesprecher LAbg. Maximilian Rakuscha