Am 5. Oktober 2024 wird der Zivilschutz-Probealarm durchgeführt. Erstmals wird auch das Bevölkerungswarnsystem AT-Alert flächendeckend in ganz Österreich getestet.
Am Samstag, dem 5. Oktober 2024, findet zwischen 11:55 und 12:45 Uhr wieder der österreichweite Zivilschutz-Probealarm statt. Neu ist, dass nicht nur die Sirenen heulen werden, sondern auch das Bevölkerungswarnsystem AT-Alert erstmals flächendeckend in ganz Österreich getestet wird. Die Menschen erhalten dabei eine Systemnachricht auf ihre Smartphones. Die Bevölkerung wird dringend gebeten, während des Probealarms keine Notrufnummern zu blockieren. Das Land Kärnten stellt unter 050 536 57057 ein Infotelefon zum Probealarm zur Verfügung, das am 5. Oktober 2024 von 12:00 bis 15:00 Uhr besetzt ist.
„Uns ist es wichtig, dass die Menschen auf das Thema Zivilschutz aufmerksam werden, sich informieren und vorsorgen. Wie wichtig das ist, hat gerade auch wieder die Hochwasserkatastrophe im Norden Österreichs gezeigt“, betonen Landeshauptmann Peter Kaiser und Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner. Ihren Dank richten sie an alle Beteiligten des Probealarms. Beide heben auch die Bedeutung von AT-Alert hervor.
Mit diesem neuen Warnsystem erreichen wir nicht nur Gemeindebürgerinnen und -bürger, sondern alle Menschen in einem betroffenen Gebiet, also auch Gäste. Und besonders wichtig: Wir können abgestimmte Informationen und Handlungsanweisungen direkt an die Menschen weitergeben.
Katastrophenschutzreferent Landesrat Daniel Fellner
Sicherheits-Check zu Hause
Auf das traditionelle Gewinnspiel des Kärntner Zivilschutzverbandes macht dessen Präsident Rudolf Schober aufmerksam. Dabei gibt es wieder Zivilschutz-Notfallboxen, Kurbelradios, LED-Lampen, Brennpasten und Löschdecken zu gewinnen. „Und schauen Sie auch bei unserem Sicherheitstag am Sportplatz in Maria Saal vorbei. Wir bieten am 5. Oktober zwischen 10:00 und 14:00 Uhr spektakuläre Schauübungen, Vorführungen der Einsatz- und Rettungsorganisationen sowie wertvolle Tipps“, sagt Schober. „Und nutzen Sie den Tag des Probealarms auch gleich für einen Sicherheits-Check zu Hause“, fügt der Präsident hinzu: Überprüfen Sie unter anderem, wann der Feuerlöscher zu überprüfen ist. Ist das Erste-Hilfe-Material vollständig und noch verwendbar? Funktionieren alle Rauchmelder? Haben Sie einen Notvorrat an Getränken, Lebensmitteln und Medikamenten? Und falls der Strom ausfällt – wie sieht es mit einem Batterieradio oder einer Notbeleuchtung aus?
Was bedeuten die einzelnen Signale?
Beim Zivilschutz-Probealarm wird das Sirenensignal „Warnung“ durch einen gleichbleibenden Dauerton von drei Minuten ausgelöst. Dieses Signal soll die Bevölkerung im Katastrophenfall vor herannahenden Gefahren warnen. Radio oder TV (ORF) sind einzuschalten, und die entsprechenden Verhaltensmaßnahmen sind zu beachten. Das zweite Signal, „Alarm“, ist ein auf- und abschwellender Heulton mit einer Mindestdauer von einer Minute. Im Ernstfall würde dies bedeuten, dass die Gefahr nun unmittelbar bevorsteht. Das Signal „Entwarnung“, ein gleichbleibender einminütiger Dauerton, signalisiert das Ende der Gefahr. Die Durchsagen im Radio oder TV sollten jedoch weiterhin unbedingt beachtet werden.
Welche Zwecke verfolgt der Zivilschutz-Probealarm?
Der Zivilschutz-Probealarm dient der technischen Überprüfung der Sirenen und soll die Bedeutung der Signale ins Gedächtnis rufen. Er wird von der Bundeswarnzentrale im Innenministerium in Zusammenarbeit mit den Ämtern der Landesregierungen durchgeführt. Das neue Bevölkerungswarnsystem AT-Alert wird von der Bundeswarnzentrale (BWZ) sowie den Landesalarm- und Warnzentralen (LAWZ) der Bundesländer ausgelöst. Es basiert auf dem sogenannten „Cell Broadcast“: Damit können in Gefahrensituationen Nachrichten auf Smartphones gesendet werden, ohne personenbezogene Daten zu erfassen oder zu verwenden. AT-Alert ergänzt die bestehenden Zivilschutzsirenen als Warn- und Alarmsystem.
Den Teilnahmezettel für das Gewinnspiel finden Sie auf der Zivilschutz-Website unter www.siz.cc/kaernten. Senden Sie die richtigen Antworten bis Donnerstag, den 10. Oktober 2024, per E-Mail an den Kärntner Zivilschutzverband (zivilschutzverband@ktn.gv.at).