Wie in anderen Gemeinden Kärntens ziehen aktuell auch in der Stadt Villach sogenannte Sammelbrigaden aus dem EU-Raum durch die Gegend. Diese Sammlungen und ebenso die Abgabe der Altstoffe sind gesetzlich untersagt und strafbar.
Villacher Hausbesitzer:innen werden derzeit erneut durch Flugzettel dazu angeregt, sämtliche nicht mehr benötigten Gegenstände – von Rasenmähern über Spielzeug bis zu alten Autos – von den unbefugten Sammler:innen abholen zu lassen.
Achtung – gesetzlich verboten!
Diese Sammlung von Altstoffen ist gesetzlich untersagt. Die Beteiligten sind keine befugten Sammler:innen für Abfälle. Sowohl die Mitglieder der Sammelbrigade als auch Bürger:innen, die ihnen Gegenstände übergeben, begehen damit eine strafbare Handlung.
ASZ als zentrale Sammelstelle
Abfallbesitzer:innen sind gemäß der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung sowie der in der Stadt Villach gültigen Abfuhrverordnung dazu verpflichtet, ihren Hausmüll der (öffentlichen) Müllabfuhr zu übergeben. Für die Entsorgung von Sperrmüll steht das ASZ in der Drauwinkelstraße als zentrale Sammelstelle zur Verfügung.