Die Förderrichtlinie für den Umstieg von fossilen Heizungs- und Energiesystemen auf erneuerbare Energien wurde beschlossen. Die Richtlinie fördert den Umstieg bei Gewerbebetrieben, Landwirten, Vereinen und öffentlichen Institutionen.
In Kärnten wurden in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um in Gewerbe- und Industrieunternehmen, bei heimischen Vereinen sowie in öffentlichen Institutionen auf erneuerbare Energien umzusteigen, wie das Land mitteilt. Diese Entwicklung soll weiterhin gefördert werden.
Und zwar mit klaren Anreizen zu Investitionen, die auch zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes beitragen.
Energiereferent Landesrat Sebastian Schuschnig
Auf seinen Antrag hin wurde die Förderrichtlinie „Erneuerbare Wärme 2025“ verabschiedet. In diesem Jahr stehen insgesamt 4,8 Millionen Euro zur Verfügung, um Fernwärmeheizungsanlagen, Fernwärmeanschlüsse, thermische Solaranlagen und Holzheizungsanlagen für Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine sowie Gebäude öffentlicher Institutionen zu unterstützen.
Es ist davon auszugehen, dass sich der Ausbau der Erneuerbaren auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Wir verfolgen weiterhin das Ziel, Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Institutionen die Umstellung von fossilen Brennstoffen auf nachhaltige Energieformen zu ermöglichen und sie dabei zu unterstützen.
Energiereferent Landesrat Sebastian Schuschnig
Bis zu 45 Prozent Zuschuss
Die Förderung für thermische Solaranlagen und Holzheizungsanlagen erfolgt als einmaliger Baukostenzuschuss von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Um den Ausbau thermischer Solaranlagen weiter voranzutreiben, wird der maximale Fördersatz pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche von 150 auf 200 Euro angehoben. Der Anschluss an eine Fernwärmeanlage wird grundsätzlich mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 35 Prozent unterstützt, „bei gleichzeitigem Umstieg von einer Öl- oder Gaszentralheizung aber ebenfalls in Höhe von bis zu 45 Prozent“, heißt es seitens des Landes.