Ab Juni erhebt die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee ganzjährig Parkgebühren in der Ostbucht. Dadurch erwartet sie Mehreinnahmen von rund 1,2 Millionen Euro pro Jahr.
Bereits im November 2024 fasste der Stadtsenat aufgrund der budgetären Situation in der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee den Grundsatzbeschluss, künftig in der Ostbucht Parkgebühren einzuheben. „Heute wurde im Stadtsenat der für die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung notwendige rechtliche Rahmen vorbesprochen, sodass der Antrag zur Finalentscheidung Ende April dem Gemeinderat vorgelegt werden kann“, heißt es seitens der Landeshauptstadt Klagenfurt.
Ganzjährige Gebührenpflicht
Die Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung 2025 mit der Erweiterung auf das Gebiet Ostbucht soll mit 1. Juni 2025 in Kraft treten. Sie sieht in der Ostbucht eine ganzjährige Parkgebührenpflicht vor:
- in den Sommermonaten von April bis Oktober täglich von 8 bis 20 Uhr,
- in den Wintermonaten von November bis März täglich von 8 bis 17 Uhr.
Die Parkgebühr beträgt 50 Cent je halbe Stunde und maximal 4 Euro pro Kalendertag.
Wo muss man jetzt fürs Parken zahlen?
Die neue gebührenpflichtige Parkzone erstreckt sich im Wesentlichen vom Friedelstrand bis zum Lorettoweg und umfasst alle Großparkplätze, etwa beim Europapark, Strandbad und Metnitzstrand. Die Parkgebühr kann entweder über die aufgestellten Parkscheinautomaten oder mittels der in der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee angebotenen Park-Apps entrichtet werden.
Eine Evaluierung der Regelung ist nach einem Jahr vorgesehen, um bei Bedarf etwaige Anpassungen vornehmen zu können. Die Parkraumüberwachung erfolgt – wie im Klagenfurter Zentrum – durch den ÖWD.
Durch diese Maßnahme erwartet sich die Stadt jährliche Mehreinnahmen in der Höhe von rund 1,2 Millionen Euro.
Team Kärnten plant Abänderungsantrag
Seitens des Teams Kärnten wurde bereits angekündigt, im Gemeinderat einen Abänderungsantrag einzubringen.
„Dieser soll sich grundsätzlich ebenfalls für die Einführung der Parkgebühren in der Ostbucht aussprechen, jedoch auch mögliche, nun entstehende gebührenfreie Alternativstandorte, wie beispielsweise den Minimundusparkplatz, oder den Lorettoparkplatz, berücksichtigen. So soll einer möglichen Verlagerung des Parkaufkommens entgegengewirkt werden“, heißt es abschließend.