Das Gesundheitsministerium gab am Mittwoch, dem 19. Oktober 2022, bekannt, dass die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung „im Wesentlichen“ unverändert für weitere drei Monate verlängert wird.
Somit bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und Arztpraxen weiterhin aufrecht. Allerdings erneuert Gesundheitsminister Johannes Rauch seinen Aufruf, in Innenräumen eine FFP2-Maske zu tragen, da diese unser „effektivstes Mittel, um sich selbst und seine Mitmenschen zu schützen, bleibe. Greifen Sie daher in Innenräumen zur Maske.“
„Testangebot bei Symptomen nutzen“
Ebenso ist es wichtig, bei Symptomen das Testangebot zu nutzen und sich an die zur Verfügung stehenden Covid-19-Medikamente zu halten. Wichtig seien aktuell der Abschluss der Grundimmunisierung bzw. eine Auffrischungsimpfung, „damit ist jeder und jede Einzelne gut für die kommenden Wochen geschützt.“