Ein ehemaliger Klagenfurter Rathaus-Mitarbeiter stand erneut vor Gericht, da ihm gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung vorgeworfen wurde. Im Herbst 2021 war er bereits wegen Veruntreuung zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, da er über Jahre hinweg 1,7 Millionen Euro aus der Stadtkasse genommen hatte. Das neue Urteil lautete auf 150.000 Euro Geldstrafe oder sechs Monate Ersatzfreiheitsstrafe.
Das Urteil im Fall des ehemaligen Mitarbeiters der Klagenfurter Stadtkasse, der über Jahre hinweg einen Millionenbetrag veruntreut hatte, wurde nun auch in Bezug auf die gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung gefällt. Der Mann erhielt eine Geldstrafe von 150.000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Monaten.
Angeklagter hatte das Geld „verbraucht“
Die Vorsitzende des Schöffensenates, Richterin Claudia Bandion-Ortner, stellte während des Verfahrens immer wieder die Frage, was der Angeklagte mit dem gestohlenen Geld gemacht hatte. Der 68-Jährige gab an, dass er es „verbraucht“ hatte, ohne jedoch nähere Erklärungen dafür zu liefern. Die Richterin bezweifelte dies und fragte nach möglichen teuren Urlaubsreisen oder anderen Anzeichen für einen aufwendigen Lebensstil. Der Angeklagte behauptete jedoch, er habe lediglich „gut gelebt“ und sei lediglich zwei oder dreimal nach Griechenland gereist.
Die Staatsanwältin Ines Küttler betonte in ihrer Schlussrede, dass es nicht ungewöhnlich sei, dass jemand, der sich illegal ein Einkommen verschafft, dies nicht bei der Finanz angeben würde. Sie betonte jedoch, dass der Angeklagte aufgrund seiner kaufmännischen Ausbildung genau gewusst haben müsste, dass er für seine illegalen Einkünfte Steuern zahlen müsste.
Des Weiteren gab der Beschuldigte an, wenn er sein Geld veranlagt hätte, hätte dies gefunden werden müssen. Die Richterin antwortete daraufhin, dass dies nichts heißen müsse, Geld wäre auch schon vergraben worden.
Urteil vorerst nicht rechtskräftig
Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig und der Angeklagte hat das Recht, Berufung einzulegen. Trotzdem stellt dieser Fall einmal mehr die Wichtigkeit von Finanzkontrollen und die Verantwortung von Mitarbeitern in öffentlichen Stellen unter Beweis, damit solche Vergehen verhindert werden können.