„Zukünftig werden mit dem neuen Kärntner Volksbegehrensgesetz die Leistung von Unterstützungserklärungen sowie die Unterzeichnungen von Landes-Volksbegehren digital möglich“, erklärt Landeshauptmann Peter Kaiser nach der heutigen Regierungssitzung.
Mittels Beschluss des Regierungskollegiums wurde die geplante Neufassung des Kärntner Volksbegehrensgesetzes beschlossen und diese in einem nächsten Schritt an den Landtag weitergeleitet.
Handysignatur oder Bürgerkarte
Möglich wird die Unterstützung von Landes-Volksbegehren dann mittels Handysignatur oder Bürgerkarte.
Eine lebendige Demokratie lebt von einer möglichst breiten Teilnahme der Bevölkerung. Mit der kommenden ‚Digitalisierung‘ von Landes-Volksbegehren erleichtern wir diese Teilhabe maßgeblich.
Landeshauptmann Peter Kaiser
Das Gesetz soll geplant ab 1. Juni 2023 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Anträgen zu Volksbegehren die Leistung von Unterstützungsanträgen und Unterschriften digital möglich.