Die Gesetzesnovelle bringt mehr Bezugsberechtigte und niedrigere Hürden, mehr Förderungen und weniger Bürokratie, neue Anreize und bewährte Programme.
Leistbaren, modernen und bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen und die Kärntnerinnen und Kärntner bestmöglich dabei zu unterstützen, ihre Bau- und Sanierungsvorhaben umzusetzen: das sind die Zielsetzungen der Kärntner Wohnbauförderung. Mit dem neuen Wohnbauförderungsgesetz, das mit Jahresbeginn in Kraft getreten ist, soll dies nun noch besser gelingen.
Wir haben das Regelwerk vereinfacht, Einschränkungen aufgehoben, mehr Möglichkeiten geschaffen und die Höhe der Förderungen und Zuschüsse angehoben. Anreize möchten wir ganz besonders für den Erwerb und die klimafitte Sanierung von bestehenden Gebäuden geben.
Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig, die die Neuerungen gemeinsam mit Landesrat Daniel Fellner und Landesrat Martin Gruber in einer Pressekonferenz in Klagenfurt präsentierte
Quadratmetergrenzen werden aufgehoben
Einen Paradigmenwechsel gibt es im Bereich der Häuselbauerinnen und Häuslbauer: die Quadratmetergrenzen werden aufgehoben. Aber: wer kleiner baut, bekommt mehr Geld!
Wir gehen generell weg von Beschränkungen und hin zu Anreizen.
Schaunig
So wird der Häuslbauerbonus heuer grundsätzlich auf € 20.000 angehoben – baut man aber kleiner als 150 Quadratmeter, gibt es € 25.000. Wer lieber einen Kredit in Anspruch nimmt als den Zuschuss, kann sich über eine Erhöhung von € 500 auf € 700 pro m² freuen.
Auch bei den Förderungen für Sanierungen, für den Erwerb von Bestandsgebäuden und für die Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten fällt die bisherige Quadratmeter-Obergrenze, Förderungen und Zuschüsse wurden erhöht.
Außerdem gibt es Vereinfachungen, so entfällt etwa bei barrierefreien Umbaumaßnahmen die Vorprüfung und bei der alleinigen Errichtung einer PV-Anlage die verpflichtende Energieberatung.
Schaunig
Generell erhöht wurden die Einkommensgrenzen – damit können künftig noch mehr Kärntnerinnen und Kärntner die Angebote der Wohnbauförderung in Anspruch nehmen.
Eine neue Sonderregelung gibt es bei notwendigen Sanierungen nach Katastrophenereignissen: hier fällt die Altersbeschränkung für Gebäude weg.
Damit gibt es jetzt in diesen Ausnahmefällen Sanierungsförderungen auch für Wohnhäuser, die vor weniger als 20 Jahren errichtet wurden. Das ist ein wichtiger Schritt und wird künftig eine große Erleichterung sein für die Menschen, die von so einem schlimmen Ereignis getroffen werden.
Katastrophenschutzreferent Fellner
Zudem kann in diesen Fällen eine Förderung auch dann gewährt werden, wenn bereits in der Vergangenheit eine in Anspruch genommen wurde. Dass die Wohnbauförderung ganz besonders für den Erwerb und die Sanierung von Bestandsobjekten Anreize bietet, begrüßt Fellner als Raumordnungsreferent ausdrücklich: „Wir müssen Bodenverbrauch und Flächenversiegelung hintanhalten, daher ist es richtig und wichtig, bestehende Gebäude herzurichten. Das reduziert auch die Infrastrukturkosten für die Gemeinden.“
Stärkung der Orts- und Siedlungskerne im ländlichen Raum
Als Regionalentwicklungsreferent begrüßte auch Landesrat Martin Gruber, „dass die Wohnbauförderung zur Stärkung der Orts- und Siedlungskerne im ländlichen Raum genutzt werden kann, wo viele Gemeinden gegen die Abwanderung kämpfen.“ Insgesamt bezeichnete Gruber die neue Wohnbauförderung als wesentlichen Teil eines „Gesamtpakets an Maßnahmen der Landesregierung, um die Schaffung von Eigentum zu unterstützen und die Schaffung von Wohnraum leistbarer zu machen“, von der Novelle der Bauordnung, über die finanzielle Förderung bis hin zu einem neuen Praxisleitfaden zum Thema Bauen.
Wohneigentum zu schaffen, bedeutet unabhängiger zu sein – und genau deshalb müssen wir die Menschen dabei auch unterstützen, finanziell wie auch mit den entsprechenden Rahmenbedingungen.
Gruber
So sieht er den Wegfall der Quadratmeterbegrenzungen z.B. als Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung der Häuslbauerinnen und Häuslbauer. Gruber verwies auch auf die derzeitige Situation von Häuslbauerinnen und Häuslbauern, mit steigenden Baukosten und Zinsen sowie einer verschärften Kreditvergabe der Banken. „Das alles ist für Jungfamilien ohne Unterstützung kaum schaffbar. Deshalb kommt diese Reform des Instruments der Wohnbauförderung zur absolut richtigen Zeit“, betonte Gruber.
Alle Infos online unter: wohnbau.ktn.gv.at
Die Wohnbauförderung 2023 im Überblick
- Höhere Einkommensgrenzen (jeweils Jahresnettoeinkommen):
- 1-Personen-Haushalt: € 48.000 (zuvor: € 43.000)
- 2-Personen-Haushalt: € 74.000 (zuvor: € 67.000)
- Jede weitere Person: plus € 7.000 (zuvor: € 6.000)
- Neuerungen für Häuslbauer:innen:
- Aufhebung der Quadratmeterbeschränkung!
- Aber: kleiner Bauen wird belohnt!
- Häuslbauerbonus für Häuser mit max. 150m²: € 25.000
- Häuslbauerbonus für Häuser mit mehr als 150m²: € 20.000
- Erhöhung des Förderkredits von € 500/m² auf € 700/m² förderbare Nutzfläche (Förderbare Nutzfläche beträgt für 1 Person 50m², 2 Personen 65m², 3 Personen 75m², 4 Personen 90m², 5 Personen 105m²; 6 Personen 115m², für mehr als 6 Personen 125m²)
- Neuerungen für Wohnungskäufer:innen (Ersterwerb von Wohnraum):
- Erhöhung des Förderkredits von € 500/m² auf € 700/m² förderbare Nutzfläche
- Neuerungen in der Sanierungsförderung:
- Aufhebung der Quadratmeterbeschränkung!
- Entfall der Vorprüfung bei barrierefreien Maßnahmen: Einreichen des Förderantrags erst nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme und Endabrechnung
- weniger Bürokratie, schnellere Abwicklung!
- Entfall der verpflichtenden Vor-Ort-Energieberatung bei alleiniger Errichtung einer Photovoltaikanlage
- Neuerungen für den Erwerb bzw. die Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten:
- Aufhebung der Quadratmeterbeschränkung!
- Erhöhung des Förderkredits
- von € 500/m² auf € 600/m² bis max. € 75.000
- bzw. von € 600/m² auf € 700/m² bis max. € 90.000 für Gebäude in Siedlungsschwerpunkten
- Erhöhung des Einmalzuschusses für den Erwerb von Bestandsobjekten in Siedlungsschwerpunkten von € 20.000 auf € 25.000
- Sonderregelung für notwendige Sanierungen nach Katastrophenereignissen:
- Im Falle des Eintritts eines Katastrophenereignisses und dadurch entstandene Schäden werden Sanierungsmaßnahmen auch dann gefördert, wenn das Wohnhaus jünger als 20 Jahre ist