Die österreichische Regierung hat im Rahmen der anhaltenden Teuerung eine Teuerungsprämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. Während der Großteil der Einmalzahlungen und Geld-Boni bereits ausgezahlt wurde, steht die größte Einmalzahlung von bis zu 3.000 Euro noch aus.
Die Regierung Österreichs hat eine Maßnahme zur Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bezug auf die andauernde Teuerung ergriffen, indem sie eine Teuerungsprämie eingeführt hat. Obwohl die meisten Einmalzahlungen und Geld-Boni bereits ausbezahlt wurden, steht die größte Einmalzahlung von bis zu 3.000 Euro noch aus. Im Jahr 2023 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erneut die Möglichkeit, von dieser steuerfreien Prämie zu profitieren.
Was Sie wissen müssen
Die Teuerungsprämie dient dazu, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Auswirkungen steigender Inflation und Preiserhöhungen zu entlasten. Die Prämie besteht aus zwei Teilen: Die ersten 2.000 Euro unterliegen nur geringen Vorgaben, während für die weiteren 1.000 Euro die sogenannte „lohngestaltende Vorschrift“ gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 des Einkommensteuergesetzes von 1988 (EStG 1988) gilt. Die Höhe des Betrags kann vom Arbeitgeber nach eigenem Ermessen festgelegt werden, jedoch maximal bis zu 3.000 Euro.
Wie Sie den Bonus erhalten
Auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig angestellte Mitarbeiter besteht die Möglichkeit, die Teuerungsprämie zu erhalten. Die Auszahlung erfolgt über die Personalverrechnung und muss von anderen Sonderzahlungen unterschieden werden. Die Beträge sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit und werden daher als Nettoprämie ausbezahlt. Sollte die Gesamtsumme der Teuerungsprämie den Betrag von 3.000 Euro übersteigen, ist der darüberhinausgehende Betrag steuerpflichtig.
Insgesamt bis zu 6.000 Euro netto
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt bis zu 6.000 Euro netto extra erhalten. Bereits im Vorjahr war es Arbeitgebern möglich, ihren Mitarbeitern eine Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro zu überweisen. Nutzen Sie auch in diesem Jahr die Möglichkeit, sich gegen die steigenden Lebenshaltungskosten zu wappnen und sichern Sie sich Ihre Teuerungsprämie von bis zu 3.000 Euro netto.