Die Rückforderung zu Unrecht einbehaltener Beiträge von Menschen mit Behinderung durch das Land Kärnten hat in den vergangenen Wochen für Aufmerksamkeit gesorgt. Ein Urteil des Höchstgerichts hat dazu geführt, dass das Land nun verpflichtet ist, betroffenen Menschen ihr Geld zurückzuzahlen. In diesem Zusammenhang sollen mehr als 250 Personen ihr Geld zurückbekommen können, was Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro verursacht.
Gemäß dem Urteil des Höchstgerichts ist das Land Kärnten verpflichtet, Beiträge, die zu Unrecht von Menschen mit Behinderung in bestimmten Einrichtungen einbehalten wurden, zurückzuzahlen. Über Jahre hinweg mussten die Betroffenen 80 Prozent ihrer erhöhten Familienbeihilfe an das Land abgeben, was jetzt als zu Unrecht angesehen wird. Ein Kläger aus Kärnten hat bereits 5770 Euro zurückgezahlt bekommen, und es werden weitere Rückzahlungen erwartet.
258 Menschen können ihr Geld zurückbekommen
In einer Regierungssitzung wird beschlossen, dass mehr als 250 Menschen mit Behinderung ihr Geld zurückbekommen können, wenn sie einen Antrag stellen. Die Rückzahlung bezieht sich auf einen Zeitraum von drei Jahren, was Kosten von insgesamt 1,5 Millionen Euro verursacht.
„Moralische Verpflichtung zur Rückzahlung“
Die Behindertenanwaltschaft und der Erwachsenenvertretungsverein „Vertretungsnetz“ haben das Land Kärnten wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass es unrechtmäßig sei, diese Beiträge einzubehalten. Ein Mann im Rollstuhl hat schließlich geklagt und vom Obersten Gerichtshof Recht bekommen. Isabella Scheiflinger, Anwältin für Menschen mit Behinderung in Kärnten, begrüßt die Rückzahlungen, betont jedoch, dass viele Betroffene bereits viel länger als drei Jahre zu Unrecht gezahlt haben und das Land somit eine moralische Verpflichtung hat, auch für längere Zeiträume zurückzuzahlen.
Urteil des Höchstgerichts
Zusammenfassend muss das Land Kärnten aufgrund eines Urteils des Höchstgerichts Beiträge von Menschen mit Behinderung zurückzahlen, die zu Unrecht einbehalten wurden. Es wird erwartet, dass mehr als 250 Betroffene ihr Geld zurückbekommen und das Land somit 1,5 Millionen Euro zurückzahlen muss.