Das Osterwochenende steht bevor und damit auch die Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung. Hier erfahren Sie, was Sie beim Osterfeuer beachten sollten, um Umweltbelastung und Tierschutz zu gewährleisten.
Das Osterwochenende steht bevor und damit auch die Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung. Wenn Sie ein Osterfeuer planen, müssen Sie beachten, dass Brauchtumsfeuer bei der zuständigen Gemeinde spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen angemeldet werden müssen. Zudem ist eine verantwortliche Person für das Osterfeuer anzugeben. Verbrannt werden dürfen ausschließlich biogene Materialien wie unbehandelte pflanzliche Stoffe – Stroh, Holz, Schilf, Baum- und Grasschnitt oder Laub.
Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung
Im bebauten Gebiet greift zusätzlich die Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung: Hier müssen Sie beachten, dass das Osterfeuer vom zuständigen Bürgermeister oder der zuständigen Bürgermeisterin bewilligt werden muss. Außerhalb des bebauten Gebietes ist auf eventuelle Waldbrandverordnungen aufgrund von Trockenheit zu achten.
Tierschutz und Umweltbelastung
Es ist wichtig, dass Sie beim Osterfeuer auf Tierschutz und Umweltbelastung achten. Die Umweltbelastung, speziell durch Feinstaub, ist am Osterwochenende besonders hoch. Zusätzlich nutzen viele Tiere den Osterhaufen als Unterschlupf oder Brutplatz. Daher sollten Sie das Brennmaterial vor dem Abbrennen komplett umschichten, um Tiere zu vertreiben.