Lohnerhöhungen ab Mai 2023 – durchschnittliche Erhöhung von 10,5 %, Mindestbetrag 325 Euro, Mindestlohn 2.238,66 Euro.
Ab Mai 2023 profitieren Arbeitnehmer der Elektro- und Elektronikindustrie (EEI) von einer Lohnerhöhung um 9,9 Prozent, wobei der Mindestbetrag 325 Euro beträgt. Bei niedrigeren Einkommen kann dies eine Erhöhung von bis zu 14,6 Prozent bedeuten. Die Gewerkschaft betont, dass Arbeitnehmer, deren prozentuale Erhöhung weniger als 325 Euro ausmacht, den Mindestbetrag erhalten. Die durchschnittliche Erhöhung über alle Beschäftigungsgruppen beträgt 10,5 Prozent, was über der Inflationsrate von 9,5 Prozent liegt.
Anpassungen für Lehrlinge und Mindestlohn
Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter werden um 9,9 Prozent erhöht. Die Lehrlingseinkommen erfahren eine Anhebung um 10,5 Prozent. Der neue Mindestlohn wird auf 2.238,66 Euro festgelegt.
Umsetzung ab 1. Mai 2023
Laut den Chefverhandlern der Arbeitnehmerseite, Rainer Wimmer (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA), sind die Lohn- und Gehaltserhöhungen ein Erfolg der Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Die Erhöhungen treten am 1. Mai 2023 in Kraft.
Zusammenfassung der Vereinbarung
- IST-Lohn/Gehalt: bis zu 14,6 Prozent durch 325 Euro Mindestbetrag
- KV-Lohn/Gehalt: Anstieg um 9,9 Prozent
- Neuer Mindestlohn/Grundgehalt: 2.238,66 Euro
- Auszubildende: Erhöhung um 10,5 Prozent
- Zuschläge: Zuwachs von 9,9 Prozent
- Reisekostenvergütungen: Plus 9,9 Prozent
- Freizeitregelung: 16 Stunden und 30 Minuten monatlich
- Inkrafttreten: 1. Mai 2023
- Vertragsdauer: Zwölf Monate