Erfahren Sie alles über die Rechtslage und Sicherheitsvorschriften für Inline-Skater, Fahrräder und E-Scooter.
Mit den ersten Sonnenstrahlen zieht es die Menschen nach draußen. Viele wechseln dann gerne vom Auto auf umweltfreundlichere und sportlichere Alternativen wie Fahrräder, E-Scooter oder verschiedene Trendsportarten mit Rollschuhen und Inline-Skates. Die gesetzliche Einordnung dieser Fortbewegungsmittel variiert jedoch und folglich sind auch die zu befolgenden Verkehrsregeln unterschiedlich.
Radfahrer müssen den Radweg nutzen
Mit steigenden Temperaturen in den kommenden Tagen erhöht sich leider auch das Unfallrisiko. Fahrräder sind neben Autos die meistgenutzten Verkehrsmittel. Radfahrer sind grundsätzlich verpflichtet, den Radweg zu benutzen, sofern einer vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, muss am Straßenrand gefahren werden.
Gesonderte Regeln für Rennradfahrer
Für Rennradfahrer gelten gesonderte Regeln. Sie dürfen konstant am Straßenrand fahren und können dort auch nebeneinander in Gruppen unterwegs sein, erklärt Hans-Peter Mailänder von der Landesverkehrsabteilung. Er argumentiert, dass dies aus logistischen Gründen sinnvoll ist, da die Straße oft breiter und in besserem Zustand als viele Radwege ist und sie oft schneller unterwegs sind.
Starke Regulierung für E-Scooter
Im Laufe der letzten Jahre hat der E-Scooter in unseren Breitengraden an Popularität gewonnen. E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, auf Straßen, wo Radfahren erlaubt ist, oder mit Schrittgeschwindigkeit in Fußgängerzonen gefahren werden – vorausgesetzt, es liegt eine behördliche Genehmigung vor. E-Scooter-Benutzer unter zwölf Jahren müssen, wie auch beim Radfahren, einen Helm tragen. Zudem darf der Alkoholgehalt im Blut nicht mehr als 0,8 Promille betragen.
Inline-Skates werden als Spielzeug eingestuft
Inline-Skates werden hingegen als Spielzeug eingestuft. Diese dürfen auf Gehwegen, Radwegen oder Fahrradspuren benutzt werden, sofern sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder gefährden. Andere Trendsportgeräte wie Mini-Tretroller oder Skateboards können grundsätzlich auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder in Wohn- und Spielstraßen verwendet werden.
Betrunkene Radfahrer können Führerschein verlieren
Wer gegen diese Regeln verstößt, kann mit einer Strafe im niedrigen zweistelligen Bereich rechnen. Bei Alkoholkonsum oder Unfällen können die Kosten jedoch in die Tausende gehen. Es sollte auch beachtet werden, dass betrunkene Radfahrer ihren KFZ-Führerschein verlieren können.