Die Polizei erlaubt ab 1. Juni 2023 Bewerberinnen und Bewerbern mit sichtbaren Tätowierungen die Teilnahme am Auswahlverfahren.
Ab dem 1. Juni 2023 werden Bewerberinnen und Bewerber mit sichtbaren Tätowierungen zum Auswahlverfahren der Polizei zugelassen. In der Vergangenheit waren Tattoos ein Ausschlussgrund für den Polizeidienst. Die Anpassung der Vorschriften ist eine Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen und die Akzeptanz von Tätowierungen, insbesondere bei jungen Menschen. Früher wurden beispielsweise Finger-Tattoos wie Eheringe als Grund für den Ausschluss vom Auswahlverfahren betrachtet.
Bestimmte Tätowierungen weiterhin verboten
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Arten von Tätowierungen nach wie vor verboten sind, wie sie beispielsweise im Verbotsgesetz, Abzeichengesetz, Symbole-Gesetz oder anderen rechtlichen Bestimmungen festgelegt sind. Jedes Tattoo wird individuell begutachtet und geprüft, gegebenenfalls durch eine Clearingstelle, die dem Innenministerium angegliedert ist.
Eine von vielen Maßnahmen
Die Anpassung der Tätowierungsrichtlinien ist nur eine von vielen Maßnahmen, um mehr Menschen für den Polizeiberuf zu gewinnen. Eine weitere Initiative besteht darin, dass alle Polizeischülerinnen und -schüler ab Sommer ein kostenloses Klimaticket erhalten. Zudem übernimmt die Polizei die Kosten für den B-Führerschein, sofern die Auszubildenden diesen zu Beginn der Grundausbildung noch nicht besitzen und ihn in den ersten Monaten absolvieren. Früher führte das Fehlen des Führerscheins ebenfalls zum Ausschluss vom Auswahlverfahren.
Polizeibedienstete erhalten in Zukunft Prämie
Um zusätzliche Anreize zu schaffen, erhalten Polizeibedienstete in Zukunft eine Prämie, wenn sie neue Polizeischülerinnen oder -schüler werben und diese ihre Ausbildung erfolgreich abschließen. Ebenso wurde das Grundgehalt in der Polizeischule zu Beginn des Jahres 2023 erhöht.