Die Antragsfrist für den „Kärnten Bonus Extra“ wurde verlängert. Bis zum 30. November 2023 können Kärntner Haushalte die finanzielle Hilfe von 300 Euro beantragen.
Am Dienstag, 12. September 2023, wurde in der ersten Regierungssitzung nach der kurzen Sommerpause über die Verlängerung der Antragsfrist für den „Kärnten Bonus Extra“ beraten. Bis zum 30. November des laufenden Jahres ist es nun möglich, einen Antrag auf die finanzielle Hilfe in Höhe von 300 Euro zu stellen. Landeshauptmann Peter Kaiser informierte darüber, dass bisher 47.397 Kärntner Haushalte die finanzielle Unterstützung in Anspruch genommen haben. LHStv.in Schaunig erwähnte, dass durch die Initiative des Bildungsreferenten LR Daniel Fellner die Informationen auch in den Schulen verbreitet werden konnten.
Anträge einbringen
Anträge können über die Website oder durch die jeweilige Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Eine Studie von Joanneum Research bestätigt, dass die finanziellen Hilfen des Landes bei den richtigen Personen ankommen. Sowohl Kaiser als auch Schaunig äußerten den gemeinsamen Wunsch, durch die Ausdehnung der Antragsfrist einer größeren Anzahl von Menschen den Zugang zu dieser Unterstützung zu ermöglichen.
Einkommensgrenzen
Der „Kärnten Bonus Extra“ wird aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes finanziert. Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung zu diesem Bonus sind wie folgt festgelegt:
- Alleinstehende: 1.600 Euro netto
- Haushalte mit zwei volljährigen Personen: 2.400 Euro netto
- Für jede weitere Person im Haushalt (Kind oder Erwachsener) gibt es einen Zuschlag von 400 Euro.
- Alleinerziehende erhalten einen erhöhten Zuschlag von 700 Euro für jedes Kind, statt der üblichen 400 Euro.
Diese Angaben beziehen sich auf das Nettoeinkommen ohne Sonderzahlungen und ohne zusätzliche Zahlungen wie Alimente, Pflegegeld, Kinderbeihilfe und Wohnbeihilfe.