Die Europäische Kommission verbietet den Verkauf von Mikroplastik und mikroplastikhaltigen Produkten ab Mitte Oktober.
Am 25. September 2023 setzte die Europäische Kommission weitreichende Maßnahmen gegen synthetische Polymerpartikel unter 5 Millimeter, um den Verkauf von Mikroplastik und Produkten, die Mikroplastik enthalten, zu verbieten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Eintrag von rund einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt zu verhindern.
Ökologischer Wandel in der EU-Industrie
Binnenmarktkommissar Thierry Breton begrüßte diese Restriktionen als einen wesentlichen Beitrag zum ökologischen Wandel in der EU-Industrie. Breton betonte, dass die Neuregelung die Entwicklung von innovativen, mikroplastikfreien Produkten – von Kosmetika über Detergenzien bis zu Sportflächen – fördern wird. Dabei wird die EU-Bevölkerung Zugang zu sicheren und nachhaltigen Produkten erhalten, was gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz von KMUs, die in solche Produkte investieren und entwickeln, stärkt.
Durch ein Verbot von bewusst zugesetztem Mikroplastik wird ein ernstes Problem für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen angegangen. Mikroplastik findet sich in den Meeren, in Flüssen und an Land sowie in Lebensmitteln und Trinkwasser. Die Beschränkung betrifft sehr kleine Partikel, ist aber ein großer Schritt zur Verringerung der vom Menschen verursachten Umweltverschmutzung.
Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius
Beispiele für Produkte, die unter die Beschränkung fallen
Die neue Regelung umfasst eine breite Palette an Produkten, darunter Granulatmaterial für künstliche Sportflächen, Kosmetika, Detergenzien, Weichmacher, Glitter, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Arzneimittel und Medizinprodukte. Industrieprodukte, die kein Mikroplastik freisetzen, sind vom Verkaufsverbot ausgenommen. Hersteller müssen allerdings Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung bereitstellen, um Mikroplastik-Freisetzungen zu vermeiden.
Nächste Schritte im Mikroplastik-Verbot
Mit der Einführung der Beschränkung Mitte Oktober wird etwa das Verbot von losem Glitter und Mikroperlen sofort wirksam. In bestimmten Fällen wird ein Verkaufsverbot nach einem Übergangszeitraum von 4 bis 12 Jahren eingeführt. Dieser Zeitraum soll Herstellerfirmen ermöglichen, sich auf die Entwicklung und Umstellung auf Alternativen vorzubereiten.