In der aktuellen Kuratoriumssitzung wurde über Unterstützungsleistungen in Höhe von rund 340.000 Euro entschieden. Die größten Probleme im Jahr 2023 haben der Fischotter und der Wolf verursacht.
Das Kuratorium des Wildschadensfonds, unter Vorsitz von LHStv. Martin Gruber, entschied über etwa 200 Anträge zu Schäden durch geschonte Wildtierarten, die 2023 beim Land Kärnten eingegangen sind. Gruber informierte, dass insgesamt etwa 340.000 Euro, besonders an betroffene Landwirte, ausgezahlt werden.
Rund 127.000 Euro für Fischotter-Schäden
Für Fischotter-Schäden, verstärkt gemeldet von großen Teichbesitzern und Fischzüchtern, werden ca. 127.000 Euro bereitgestellt.
Der Gesamtanteil des Fischotters an der Schadenshöhe liegt bei 38 Prozent. Das zeigt ganz klar, dass die Regulierung durch selektive Bejagung des Fischotters weiter fortgesetzt werden muss.
LHStv. Martin Gruber
133 Nutztierrisse durch den Wolf bestätigt
133 Nutztierrisse durch den Wolf wurden 2023 in Kärnten bestätigt; zusätzlich sind 273 Nutztiere nach Wolfsangriffen vermisst. Hierfür werden rund 103.000 Euro aus dem Fonds gezahlt. Gruber erwähnte, dass die Wolfsrisse im Vergleich zum Vorjahr gesunken sind, was auch auf die Wolfsverordnung zurückzuführen ist, die Abschüsse von Problemtieren und über 300 Vergrämungen ermöglichte.
Schäden durch Biber sind deutlich gestiegen
Die Schäden durch Biber sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, mit 23 zusätzlichen Anträgen. Zu den größeren Schäden zählen eine gefällte Christbaumkultur und 800 kg tote Fische einer Fischzucht durch Biberaktivitäten. Dafür werden rund 85.000 Euro aus dem Fonds bereitgestellt. Zudem wurden 24.000 Euro für Bärenschäden festgelegt.
Wildschadensfonds ist gesetzlich verankert
Seit fünf Jahren werden Schadensanträge über den gesetzlich verankerten Wildschadensfonds abgewickelt, der ausschließlich aus Jagd- und Agrarmitteln finanziert wird. Gruber betonte die Qualitätssteigerung für Betroffene seit Einrichtung des Fonds.