2024 stehen den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern in Österreich einige Neuerungen bevor. Der ÖAMTC bietet einen Überblick über die bereits bekannten oder absehbaren Änderungen. Hierzu zählt auch, dass bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug beschlagnahmt und anschließend möglicherweise versteigert werden kann.
Ab 2024 führt Österreich eine 1-Tages-Vignette ein, die nur digital erhältlich ist und 8,60 Euro für Pkws bzw. 3,40 Euro für Motorräder kostet. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, einmal jährlich die digitale Vignette bei einem Kennzeichenwechsel umzuregistrieren, ohne zusätzliche Gründe angeben zu müssen. Diese Umregistrierung ist für 18 Euro möglich.
Gratis Streckenmaut für Menschen mit Behinderung
Seit dem 1. Dezember 2023 können Menschen mit Behinderungen von einer kostenlosen Jahresvignette und der Streckenmaut profitieren. Die Ausstellung der Mehrfahrtenkarte erfolgt automatisch mit der Jahresvignette, sofern die erforderlichen Daten vorliegen.
Fahrzeugbeschlagnahme bei Raserei
Ab März 2024 ist bei extremer Geschwindigkeitsübertretung die Beschlagnahme und Versteigerung des Fahrzeugs möglich. Dies betrifft Übertretungen von mehr als 80 km/h im Ort und mehr als 90 km/h außerorts.
Bei einem Fahrzeug, das nicht dem Raser gehört, erfolgt keine Versteigerung. Gleiches gilt für Leasing- oder Mietwagen. „In solchen Fällen wird in den jeweiligen Fahrzeug-Papieren ein lebenslanges Lenkverbot für den:die Fahrer:in eingetragen werden“, so der ÖAMTC.
Assistenzsysteme in Neufahrzeugen
Ab 6. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit mehreren Fahrassistenzsystemen ausgestattet sein, darunter Notbremsassistenten, Spurhalteassistenten, Geschwindigkeitsassistenten, Rückfahrassistenten, Notbremslichter, Müdigkeitswarner und ereignisbezogene Datenaufzeichnung. Auch eine Schnittstelle für alkoholempfindliche Wegfahrsperren ist erforderlich.
Neue Mautregelungen für Wohnmobile
Die Mautberechnung für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ändert sich ebenfalls. Statt des höchsten zulässigen Gesamtgewichts wird nun die technisch zulässige Gesamtmasse herangezogen. Wohnmobile und andere auf 3,5 Tonnen „abgelastete“ Fahrzeuge (Fahrzeuge, bei denen freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht auf 3,5 Tonnen reduziert wurde), die nach dem 1. Dezember 2023 erstmals zugelassen werden, unterliegen der Lkw-Maut, wobei Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen ausgenommen sind. Für ältere Modelle besteht eine fünfjährige Übergangsfrist.
Zertifizierung für Werkstätten
Ab 2024 benötigen Werkstätten eine Zertifizierung, um auf diebstahlrelevante Kfz-Bauteile wie Schlüssel und Wegfahrsperren zugreifen zu können. Dies ist Teil der EU-weiten Plattform SERMI, die den Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten regelt.