Pünktlich zum Jahreswechsel begrüßen unzählige Feuerwerkskörper die nächsten 356 Tage mit einem lauten Salut. Es wird zu einem verantwortungsvollen Umgang appelliert und vor illegalen Produkten und gefährlichen Böllern gewarnt.
Zum Jahreswechsel empfiehlt Hans Matthias Liebenwein, Branchensprecher des Kärntner Pyrotechnikhandels in der Wirtschaftskammer Kärnten, Feuerwerkskörper nur im heimischen Fachhandel zu erwerben. Dort sind sicherheitsgeprüfte und gesetzlich zugelassene Artikel erhältlich. Kunden profitieren zudem von einer Beratung zur korrekten Handhabung der Feuerwerkskörper.
Umweltfreundliches Feiern mit Feuerwerk
In Österreich bieten viele Händler umweltfreundliche Feuerwerkskörper an. Diese sind zu 90 Prozent biologisch abbaubar und enthalten kaum Plastik. Ihre Partikel sind wasserlöslich und verschwinden schnell aus der Luft.
Warnung vor illegalen Feuerwerkskörpern
Liebenwein warnt vor dem Kauf illegaler Feuerwerkskörper. Er rät zu Produkten der Kategorien F1 und F2 mit CE-Kennzeichnung. Für Kategorie F1 ist ein Mindestalter von 12 Jahren, für F2, wie Raketen oder Batteriefeuerwerk, ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben.
Finger weg von illegalen Produkten und gefährlichen Böllern. Diese Artikel entsprechen meist weder den Qualitätskriterien noch den gesetzlichen Bestimmungen der EU und neigen häufiger zu Fehlfunktionen.
Hans Matthias Liebenwein
Empfehlungen für die Handhabung
Vor der Nutzung sollten die Gebrauchsanweisungen gelesen werden. Unsachgemäße Handhabung kann schwere Verletzungen verursachen. Alkoholkonsum erhöht das Verletzungsrisiko, sowohl für die Beteiligten als auch für Unbeteiligte. Abgefeuerte Raketen sollten in den Restmüll entsorgt werden. Pyrotechnische Blindgänger dürfen mindestens 15 Minuten nicht berührt und sollten an den Verkäufer oder Händler zurückgegeben werden. Laut Liebenwein sind die Händler zur Rücknahme verpflichtet.