Der Ministerrat hat die Verlängerung der Stromkostenbremse und der Zufallsgewinnabschöpfung bis Ende 2024 beschlossen. Die Maßnahmen werden fortgesetzt und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst.
Bei der Stromkostenbremse wird die Obergrenze für den Energiepreis, bis zu dem die Bremse wirkt, auf maximal 25 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Diese Senkung von 40 auf 25 Cent folgt der Empfehlung der Wirtschaftswissenschaften und zielt darauf ab, mehr Wettbewerb zu schaffen und gleichzeitig die inflationsdämpfende Wirkung der Maßnahme fortzusetzen.
Einfachere Anrechnung von Investitionen in erneuerbare Energien
Die Abschöpfung der Zufallsgewinne sieht nun eine umfassendere und einfachere Anrechnung von Investitionen in erneuerbare Energien vor. Unternehmen können künftig 75 Prozent der Investitionskosten, die dieses Jahr oder in den nächsten drei Jahren getätigt werden, anrechnen lassen.
Verordnung wird in Begutachtung gehen
Die entsprechende Verordnung zur Änderung der Stromkostenbremse wird in Kürze in Begutachtung gehen. Änderungen in den Energiekrisenbeitragsgesetzen für fossile Energieträger und Strom sollen kommende Woche im Nationalrats-Plenum mittels Initiativantrag eingebracht werden.
Wie funktioniert die verlängerte Stromkostenbremse?
Die verlängerte Stromkostenbremse funktioniert so, dass pro Haushalts-Zählpunkt maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert werden. Dies entspricht rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs österreichischer Haushalte. Der Energiepreis wird für diesen Grundverbrauch mit 10 Cent pro Kilowattstunde netto verrechnet. Ab 1. Juli wird die Bezuschussung maximal 15 Cent pro Kilowattstunde betragen und automatisch von der Stromrechnung abgezogen.
Das bedeutet, dass Verbraucher, die 20 Cent netto pro Kilowattstunde bezahlen, ab 1. Juli für die ersten 2900 kWh jeweils 10 Cent pro Kilowattstunde abgezogen bekommen. Bei einem Preis von 25 Cent pro Kilowattstunde erhält man 15 Cent, ebenso bei 30 Cent. Die gesenkte Obergrenze soll als Anreiz für Stromanbieter dienen, die Preise zu senken und den Wettbewerb bei Endkundentarifen anzukurbeln.
Größere und einkommensschwache Haushalte erhalten weiterhin Unterstützung. Haushalte mit mehr als drei Personen bekommen einen Zuschuss in Höhe von 52,50 € pro Person. Für einkommensschwache Haushalte entfallen zusätzlich 75 % der Netzkosten, was bis zu 100 € weitere Entlastung bedeutet und rund 300.000 Personen betrifft.
Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Energiekonzernen verlängert
Neben der Stromkostenbremse wird auch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Energiekonzernen bis Ende des Jahres verlängert. Dies soll ungerechtfertigte Gewinne, die durch die Preisschwankungen infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine entstanden sind, verhindern. Dies gilt sowohl für fossile Unternehmen als auch für Produzenten erneuerbarer Energien. Um den Ausbau grüner Stromproduktion zu stärken, werden die Begünstigungen für Investitionen in erneuerbare Energien erweitert. Unternehmen, die in den Ausbau von erneuerbaren Energien investieren, können 75 % der Kosten absetzen, und der Absetzbetrag pro Megawattstunde verkauften Stroms wird für Unternehmen mit höheren Investitionen verdoppelt.
Für fossile Konzerne wird die Zufallsgewinnsteuer verschärft, indem die Bemessungsgrundlage angepasst wird. Zukünftig wird jeder Gewinn, der mehr als 5 % über dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 liegt, zusätzlich zur KöSt und anderen Abgaben mit 40 % besteuert.