Durch die Neuerung wird die Katastrophenhilfe effizienter gestaltet, und die betroffenen Personen erhalten schneller die benötigte Unterstützung.
Die Regierung hat am 16. Januar 2024 eine wichtige Änderung im Verwaltungsablauf beschlossen, die es Menschen, die von Katastrophenschäden betroffen sind, ermöglicht, schneller an notwendige Hilfsmaßnahmen zu gelangen. Dies betrifft insbesondere diejenigen Haushalte, die aufgrund von Naturkatastrophen in Not geraten sind. Früher mussten Betroffene ihre Einkommensverhältnisse offenlegen, um beim „Kärntner Nothilfswerk“ um Beihilfe anzusuchen. Diese bürokratische Hürde entfällt nun.
Betroffene erhalten rascher notwendige Unterstützung
Daniel Fellner, der Gemeinde- und Katastrophenschutzreferent, sieht darin einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung der Verwaltung. Er betont, dass die Neuerung sowohl die Katastrophenhilfe effizienter macht, als auch dafür sorgt, dass Betroffene schneller die benötigte Unterstützung erhalten. Er unterstreicht die Bedeutung einer raschen Hilfe in Ausnahmesituationen und weist darauf hin, dass niemand, der möglicherweise alles verloren hat, sich auch noch um bürokratische Anforderungen kümmern sollte.
Rund 4 Millionen Euro stehen für das Jahr bereit
Von den bisher eingereichten 699 Fällen wurden nur 2,7 Prozent abgelehnt, da sie nicht beihilfefähig waren. In diesem Jahr werden rund 4 Millionen Euro an Landesmitteln für die Hilfsmaßnahmen des Kärntner Nothilfswerks zur Verfügung stehen. Fellner erklärt, dass diese Mittel entscheidend sind, um Menschen in absoluten Notlagen zu unterstützen.
Diese Personen sind beihilfeberechtigt
Die Unterstützung durch das „Kärntner Nothilfswerk“ ist als Beihilfe zur Wiederherstellung gedacht und nicht als Förderung zur Verbesserung. Rückwirkend mit 1. Januar 2024 soll die Katastrophenbeihilfe des „Kärntner Nothilfswerks“ unabhängig vom Familieneinkommen gewährt werden. Berechtigt sind laut Richtlinie Personen, die von „außergewöhnlichen Schäden“ durch bestimmte Naturkatastrophen betroffen sind. Dazu zählen Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel.