Der Kollektivvertragsabschluss des Roten Kreuzes führt zu einer Lohnerhöhung von bis zu 9,2 Prozent. Die Vereinheitlichung des Kollektivvertrags bringt allen Beschäftigten Vorteile.
Die Kollektivvertragsverhandlungen für die über 7.000 Beschäftigten in den Landesverbänden des Österreichischen Roten Kreuzes wurden erfolgreich abgeschlossen. Es wurde eine Lohnerhöhung von 9,15 Prozent für alle Beschäftigten im Rahmenkollektivvertrag vereinbart. Für Beschäftigte im neuen Kollektivvertragsabschnitt B und im Bundesland Wien beträgt die Erhöhung 9,2 Prozent. Dies verkündeten Sylvia Gassner von der Gewerkschaft vida und Eva Scherz von der Gewerkschaft GPA, die Verhandlungsleiterinnen für die Arbeitnehmerseite, gemeinsam mit Bernhard Schneider, dem Verhandlungsleiter für die Arbeitgeberseite und Bereichsleiter für Recht und Migration beim Österreichischen Roten Kreuz. Die Verhandlungen über die Lohnerhöhung für das Burgenland sind noch im Gange.
Der Abschluss des Kollektivvertrags gilt rückwirkend mit 1. Januar 2024. Ab diesem Zeitpunkt fällt der Bereich der Pflege und Betreuung für alle neu eintretenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter den neuen Abschnitt B des Kollektivvertrags. Je nach Bundesland hatten bestehende Beschäftigte die Möglichkeit, in den Abschnitt B zu wechseln oder wurden durch eine Vertrauensschutzzulage überführt.
Einheitliche Normalarbeitszeit
Ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarung ist die Vereinheitlichung der Normalarbeitszeit auf 37 Stunden pro Woche für ganz Österreich, wobei die Beschäftigten an mindestens 26 Wochenenden im Jahr frei haben müssen. Zudem wurde eine 5-Tage-Woche festgelegt, und für das kurzfristige Einspringen in Dienste wurde ein Flexizuschlag eingeführt.
Erfreulich ist, dass neben den Lohnerhöhungen auch im Kollektivvertragsrahmenrecht weitere Verbesserungen für die Beschäftigten vereinbart werden konnten. Neben einem freien Tag bei Eheschließungen von Eltern, Stief-, Schwieger- oder Großeltern werden jetzt auch die Vordienstzeiten innerhalb des Roten Kreuzes besser angerechnet.
Eva Scherz
Anspruch auf Anschlusskarenz
Die Verhandlungen führten auch zu einer Anpassung des Kollektivvertrags an die gesetzliche Änderung bei der maximalen Dauer der Karenzzeit. Beschäftigte beim Roten Kreuz haben nun ab dem 21. Monat die Möglichkeit, bis zum dritten Lebensjahr des Kindes eine Anschlusskarenz in Anspruch zu nehmen, die von 12 auf 15 Monate verlängert wurde.
Es ist uns gemeinsam gelungen, den Rotkreuz-KV an die deutlich geänderten Gegebenheiten des Arbeitsmarktes anzupassen. Das wird wesentlich dazu beitragen, dass unsere Mitglieder auch weiterhin attraktive Rahmenbedingungen für ihre Beschäftigten bieten können.
Dr. Bernhard Schneider, Vorsitzender des Kollektivvertragsausschusses des Österreichischen Roten Kreuzes