AK-Goach und AK-Hochstetter-Lackner haben erklärt, dass Personen, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, ihre Fahrtkosten bis zu 100 Prozent rückerstattet bekommen können. Für Pendler, die auf das Auto angewiesen sind, werden die Einkommensgrenzen erhöht.
Das Land Kärnten unterstützt Einwohnerinnen und Einwohner mit geringen bis mittleren Einkommen, die zu ihrer Arbeitsstelle oder zu Aus- und Weiterbildungsstätten pendeln müssen, durch Fahrtkostenzuschüsse. Diese Unterstützung wird über die Arbeitnehmerförderung abgewickelt und von der Arbeiterkammer Kärnten für das Land durchgeführt.
Mehr Geld für Kärntens Pendlerinnen und Pendler
Um die Pendlerinnen und Pendler noch besser fördern zu können, hat das Land nun beschlossen, sowohl die Fördersätze für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel als auch die Einkommensgrenzen für den Individualverkehr zu erhöhen. Diese Neuerungen wurden von der Arbeitsmarktreferentin LHStv.in Gaby Schaunig, AK-Präsident Günther Goach und AK-Vizedirektorin Irene Hochstetter-Lackner bekannt gegeben. Antragsformulare und weitere Informationen sind auf der Webseite arbeitnehmerfoerderung.at verfügbar.
Förderhöhen für Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel angehoben
Laut Schaunig wurden im Rahmen des Nachhaltigkeitsschwerpunkts die Förderungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angehoben. Personen, die weniger als 30.000 Euro jährlich verdienen und mehr als 30 Kilometer zur Arbeit pendeln, können das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert bekommen. Für Einkommen bis zu 35.000 Euro oder kürzere Wegstrecken variiert die Förderung zwischen 75 und 50 Prozent. Bei Einkommen unter 20.000 Euro wird der 100-prozentige Fördersatz schon ab fünf Kilometern gewährt. Diese Maßnahmen sollen Pendlerinnen und Pendler ermutigen, verstärkt auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.
Finanzielle Unterstützung für Pendeln mit eigenem Auto
Für Personen, bei denen ein Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel nicht möglich ist, etwa wegen schlechter Anbindung oder Schichtarbeit, gibt es weiterhin finanzielle Unterstützung für die Nutzung des eigenen Autos. Das maximale Einkommen für die Förderung im Individualverkehr wurde auf 31.680 Euro angehoben. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einkommen und der Länge der Wegstrecke. So erhalten Personen mit einem Einkommen unter 15.840 Euro bei einer Wegstrecke von über 60 Kilometern eine Unterstützung von 825 Euro.
Kosten für Land werden auf ca. 2,5 Mio. Euro steigen
Die Kosten für diese Maßnahmen werden voraussichtlich von 2,1 Millionen Euro auf etwa 2,5 Millionen Euro steigen, abhängig von der Anzahl der Anträge. Im Jahr 2023 wurden etwa 11.000 Anträge bei der Arbeiterkammer Kärnten eingereicht, wovon rund 900 Anträge für den öffentlichen Verkehr waren, eine Steigerung von 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.