Ab März 2024 ist die Beschlagnahme von Fahrzeugen nach Raserei möglich. Der ÖAMTC bezweifelt die Wirksamkeit dieser Maßnahme und plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Mit Wirkung vom 1. März 2024 tritt die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen die Beschlagnahmung von Fahrzeugen ermöglicht. Spezifisch sieht die Novelle vor, dass bei Überschreitungen von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs erfolgen kann. Für Fahrerinnen und Fahrer mit relevanten Vorstrafen sind die Grenzen enger gesetzt: Mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts können bereits zu Beschlagnahme und Verfall führen.
Regelungen für Fahrzeuge Dritter
Die Novelle berücksichtigt auch Fahrzeuge, die nicht im Besitz der betroffenen Fahrer:innen sind. In solchen Fällen ist eine vorläufige Beschlagnahmung für bis zu 14 Tage möglich, allerdings ohne die Option einer Versteigerung. Zudem wird für Leasing- oder Mietautos ein lebenslanges Lenkverbot für das betreffende Fahrzeug im Führerscheinregister vermerkt.
ÖAMTC äußert Bedenken
Der ÖAMTC steht den neuen Bestimmungen kritisch gegenüber. Laut Matthias Wolf, einem Juristen des Clubs, fehlen Belege dafür, dass härtere Strafen eine stärkere Abschreckung darstellen. Er hebt hervor, dass solche Eingriffe in das Eigentumsrecht eigentlich durch Strafgerichte und nicht durch Verwaltungsbehörden entschieden werden sollten. Zudem gibt es laut Wolf Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Novelle, unterstützt durch Stellungnahmen von Rechtsprofessor:innen, die auf grobe Mängel und potenzielle Verfassungswidrigkeit hinweisen.
Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird.
ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf
Stattdessen spricht sich der Mobilitätsclub für eine Intensivierung zielgerichteter Kontrollen aus.