Bei Unwetterschäden ist es wichtig, den/die Vermieter:in sowie die Haushalts-, Eigenheim- und/oder Kfz-Versicherung schnellstmöglich zu informieren. Schäden sollten dokumentiert und die weitere Vorgehensweise mit der Versicherung abgestimmt werden.
Extremwetterereignisse wie Sturm, Starkregen oder Hagel nehmen zu – wann zahlt welche Versicherung? Wann ist der/die Vermieter:in in der Pflicht? Wichtig: Kontaktieren Sie Ihren/Ihre Vermieter:in bei Wasserschäden an Fassade, Fenstern oder Dach – er/sie ist in der Pflicht. Schäden an Häusern, Autos, Möbeln & Co. sollten unverzüglich Ihrer Versicherung gemeldet und dokumentiert werden.
Das gilt:
Bei Unwetterschäden kommen mehrere Versicherungen infrage – von der Eigenheim- und Haushaltsversicherung bis zur Kfz-Versicherung. Achtung: Eine All-Risk-Deckung, die alle Schäden abdeckt, gibt es nicht. Bei Mietwohnungen liegt die Verantwortung für Schäden an Fassade, Dach, Fenstern & Co. bei den Vermieter:innen, während für Möbel die Haushaltsversicherung der Mieter:innen zuständig ist.
Schäden an der Wohnungsfassade & Co. sind Sache des/der Vermieter:in: Bei Schäden in Mietwohnungen, zum Beispiel an Dach, Fassade, Fenstern oder Gemeinschaftsanlagen, ist der/die Vermieter:in in der Pflicht – er/sie muss für die Instandhaltung sorgen und die Schäden reparieren.
Mietzinsminderung, wenn die Wohnung unbewohnbar ist: Wird die Wohnung oder der Parkplatz durch Wasser zumindest teilweise unbenutzbar, ist eine Mietzinsminderung möglich. Wie hoch die Mietzinsminderung ausfällt, hängt vom Schadensausmaß ab. Sie müssen den/die Vermieter:in/Hausverwaltung sofort schriftlich informieren und die Schäden möglichst genau dokumentieren.
Erhaltungspflicht der Eigentümer:innengemeinschaft: Als Wohnungseigentümer:in sollten Sie bei Schäden an allgemeinen Teilen des Hauses und bei substanzgefährdenden Schäden in der Wohnung ebenfalls die Hausverwaltung kontaktieren. Für diese Schäden ist die Eigentümer:innengemeinschaft zuständig.
Versicherungsschutz stößt an Grenzen: Bei Hochwasser, Überschwemmung, Sturm oder Vermurung stößt der Versicherungsschutz schnell an Grenzen. Oft sind die Summen für das Eigenheim auf 10.000 Euro begrenzt – viel zu wenig für die immensen Schäden. Mit einer höheren Deckungssumme lässt sich der Schutz auf bis zu 100.000 Euro aufstocken. Auch wenn Garage und Keller unter Wasser stehen, liegen die Versicherungssummen je nach Vertrag und Versicherer zwischen 4.000 und 10.000 Euro.
Möbel & Co. beschädigt – Vorsicht Neuwert-Falle: Gewöhnlich handelt es sich bei jeder Haushaltsversicherung um eine Neuwertversicherung. Achtung: Die Versicherung ersetzt nur den aktuellen Preis (also die Kosten, die ein TV zum Zeitpunkt des Schadens kostet). Ein Beispiel: Ein Fernseher, den Sie vor zwei Jahren für 2.000 Euro gekauft haben, kostet heute nur noch 500 Euro. Im Schadensfall werden nur noch 500 Euro von der Versicherung ersetzt.
Aufräumkosten der Versicherung melden: Die Neben- und Aufräumkosten können Sie bei Ihrer Haushalts- und Eigenheimversicherung geltend machen.
Schaden unverzüglich melden
Die AK rät, jedenfalls den/die Vermieter:in zu kontaktieren und den Schaden unverzüglich der Haushalts-, Eigenheim- und/oder Kfz-Versicherung zu melden. Sobald die Lage es zulässt, sollten die Schäden mit Fotos oder Videos dokumentiert werden, bevor mit den Aufräumarbeiten begonnen wird. Die weitere Vorgehensweise sollte dann mit der Haushalts-, Eigenheim- oder Kfz-Versicherung besprochen werden.