Die angekündigte Abschaffung der Bildungskarenz durch FPÖ und ÖVP sorgt bei vielen Beschäftigten für Unsicherheit. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) nimmt sich diesem Thema an und beantwortet die drängendsten Fragen, um Klarheit zu schaffen.
Damit die Bildungskarenz abgeschafft werden kann, ist eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im Parlament erforderlich. Je nachdem, wie lange die Koalitionsverhandlungen dauern und ob die üblichen Fristen für eine Gesetzesbegutachtung eingehalten werden, „kann es bis zur tatsächlichen Abschaffung also noch ein paar Monate dauern. Sehr wahrscheinlich ist auch, dass es Übergangsfristen gibt“, stellt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller klar.
Personen, die sich aktuell oder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes in Bildungskarenz befinden, müssen sich aller Wahrscheinlichkeit nach keine Sorgen machen.
Eine Rückwirkung auf bewilligte Anträge wurde bisher ausgeschlossen und wäre auch aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich.
ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller
Anträge auf Weiterbildungsgeld
Gleichzeitig ist jedoch Vorsicht geboten: Anträge auf Weiterbildungsgeld können weiterhin eingereicht werden.
Bei der Karenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber sollte zur Sicherheit festgehalten werden, dass die Karenz nur stattfindet, wenn Weiterbildungsgeld vom AMS genehmigt wird.
ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller