Die Kelag führt neue Preismodelle ein, darunter den Tarif „Kelag Strom Pro“, der es ermöglichen soll, aktiv am Energiemarktgeschehen teilzunehmen.
Die Kelag stellt ihren Stromkund:innen ab dem Jahr 2025 ein erweitertes Angebot an Tarifmodellen zur Verfügung. „Diese Änderungen sorgen für mehr Auswahl unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse unserer Kund:innen und bieten die Möglichkeit, aktiv am Energiemarkt teilzunehmen und den Strombedarf noch bewusster und im Idealfall kosteneffizienter zu gestalten“, heißt es.
Durch dynamische Stromtarife können Haushalte an den Preisentwicklungen am Energiemarkt teilhaben. Durch den gezielten Einsatz von Wärmepumpen, Elektroautos oder Batteriespeichern kann der Eigenbedarf von Photovoltaikanlagen optimiert werden.
Alexander Jordan, Leiter Vertrieb bei der Kelag
„Kelag Strom Pro“
Mit 1. März 2025 führt die Kelag den Stromtarif „Kelag Strom Pro“ für Kund:innen ein, die sowohl die Bereitschaft als auch die technologischen Voraussetzungen mitbringen, aktiv am Geschehen auf den Energiemärkten teilzunehmen. Der Tarif ermöglicht es, den eigenen Stromverbrauch flexibel an die stündlich schwankenden Preise der Strombörse EPEX SPOT AT anzupassen. Die Preisberechnung basiert auf den jeweiligen Stundenpreisen der Börse in Kombination mit den Viertelstundenwerten der installierten Smart Meter, zuzüglich einer Abwicklungsgebühr.
Kelag Strom Pro wird für Kund:innen empfohlen, die bereit sind, sich laufend mit den Entwicklungen des Strommarktes auseinanderzusetzen und den Energiebedarf relevanter Stromverbraucher gezielt in kostengünstige Stunden zu verlagern.
Kelag
Der Vertragsabschluss erfolgt online, und die gesamte Kommunikation wird ausschließlich digital abgewickelt, was eine zentrale Voraussetzung für diesen Tarif darstellt. Das Angebot steht vorerst Kund:innen in Kärnten im Netzgebiet der Kärnten Netz zur Verfügung.
Staffelpreismodell für Betriebe
Ab dem 1. April 2025 bietet die Kelag Kund:innen aus Gewerbe und Landwirtschaft mit erhöhtem Strombedarf als Ergänzung zu den Vorteilstarifen einen neuen Staffeltarif an. Ab einem Verbrauch von 10.001 Kilowattstunden gilt ein reduzierter Tarif von 10,90 Cent netto pro Kilowattstunde. Bis zu einem Verbrauch von 10.000 Kilowattstunden werden 13,90 Cent netto pro Kilowattstunde berechnet, entsprechend dem Tarif „Kelag Strom Vorteil 2024“. Ein Vertragsabschluss für Neu- und Bestandskund:innen ist ab dem 1. April 2025 möglich, mit einer Bindung von 12 Monaten und einer Preisgarantie bis zum 31. März 2026.
„Kelag Vorteilstarife 2024“
Bereits seit dem 1. April 2024 bietet die Kelag in Kärnten für Neu- und Bestandskund:innen die Tarife „Kelag Strom Vorteil 2024“ und „Kelag Wärmepumpe Vorteil 2024“ mit einer Preisgarantie bis zum 31. März 2025 an. Der Tarif „Kelag Strom Vorteil 2024“ beträgt 13,90 Cent pro Kilowattstunde exkl. USt (16,68 Cent pro Kilowattstunde inkl. USt). Der Tarif „Kelag Wärmepumpe Vorteil 2024“ für Kund:innen mit Wärmepumpe oder Elektroheizung beträgt ab einem Verbrauch von 3.501 Kilowattstunden 10,90 Cent pro Kilowattstunde exkl. USt (13,08 Cent pro Kilowattstunde inkl. USt).
Die Kelag verlängert bei diesen Tarifen die bestehende Preisgarantie bis zum 31. Dezember 2025. Dies geschieht weiterhin ohne Bindung und mit flexibler Wechselmöglichkeit, ohne dass ein Handeln der Kund:innen erforderlich ist.
„Kelag Sonnenwert“ für PV-Anlagenbesitzer:innen
Mit dem Einspeisetarif „Kelag Sonnenwert“ führt die Kelag ab dem 1. März 2025 eine neue marktorientierte Vergütungslösung für Besitzer:innen von Photovoltaikanlagen ein. Der Tarif orientiert sich am durch die E-Control veröffentlichten Referenzmarktwert für Photovoltaik (www.e-control.at/referenzmarktwert).
Die Ermittlung erfolgt monatlich im Nachhinein und bietet eine faire, an den tatsächlichen Marktgegebenheiten ausgerichtete Einspeisevergütung. Damit Kund:innen mit eigenbedarfsoptimierten Anlagen weiterhin einen Vorteil genießen, werden bis zu 1.000 Kilowattstunden Einspeisemenge pro Jahr mit einem Aufschlagsfaktor von 30 Prozent überzahlt, ab einer kumulierten Einspeisemenge von 3.000 Kilowattstunden werden 90 Prozent des jeweiligen Referenzmarktpreises vergütet.
Kelag
- Der Einspeisetarif „Kelag Sonnenwert“ steht Neukund:innen ab dem 1. März 2025 zur Verfügung.
- Bestehende PV-Einspeiseverträge mit Staffeltarifen, die seit Sommer 2024 für Neukund:innen nicht mehr abschließbar sind, werden bis Ende Februar 2025 schriftlich unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist mit Wirkung zum 31. Mai 2025 beendet. Gleichzeitig erhalten diese Kund:innen ein Angebot für den neuen marktpreisorientierten Einspeisetarif „Kelag Sonnenwert“.
- Für Neu- und Bestandskund:innen besteht jedoch bis Ende Februar 2025 weiterhin die Möglichkeit, in das aktuelle Staffelmodell „Kelag Sonnenplus“ zu wechseln (vgl. www.kelag.at/einspeisetarife).
Vergünstigter Stromtarif für einkommensschwache Haushalte
Die Kelag führt ab dem 1. April 2025 in Ergänzung zur bestehenden Kelag-Sozialsäule einen Tarif für einkommensschwache Haushalte ein, der vorerst bis zum 31. März 2026 garantiert ist. Anspruchsberechtigt sind Kund:innen, die von der Haushaltsabgabe (ehemals GIS-Gebühr) befreit sind. Diese werden durch einen vergünstigten Tarif von 10 Cent netto pro Kilowattstunde entlastet.
Damit setzt die Kelag ein weiteres Zeichen für soziale Verantwortung und unterstützt einkommensschwache Haushalte.
Alexander Jordan, Leiter Vertrieb bei der Kelag
Der Tarif kann ab dem 1. April 2025 direkt bei der Kelag beantragt werden. Als Nachweis ist die Befreiung von der Haushaltsabgabe erforderlich.