Die Bejagung von Rabenvögeln wird in Kärnten verlängert. Ziel sei es, die Population auf ein für Flora und Fauna erträgliches Maß zu reduzieren, heißt es.
Im Jahr 2010 begann das Land Kärnten, die Schonzeit für Rabenvögel zu verkürzen und durch Verordnungen eine selektive Bejagung zu ermöglichen. Am 14. Jänner 2025 wurden diese beiden Jagdverordnungen erneut für zwei Jahre von der Landesregierung beschlossen.
Unser Ziel ist es, die Population auf ein für Flora und Fauna sowie die Landwirtschaft erträgliches Maß zu reduzieren. Denn sie verursachen hohe Schäden im Ackerbau, in der Bio-Landwirtschaft, an Aussaaten bzw. dem Saatgut, im Maisanbau, bei Obst- und Gemüsekulturen und auch im Weinbau.
Jagdreferent LHStv. Martin Gruber
Er erklärte, dass Krähen, Elstern und Eichelhäher in der EU-Vogelrichtlinie als Arten gelistet sind, die grundsätzlich in der EU bejagt werden dürfen. Eine Bejagung sei nur während der Nistzeit sowie in den Phasen der Brut- und Aufzuchtzeit nicht möglich.
Dem tragen wir mit einer Schonzeit und mit Kontingenten, die regelmäßig an die jagdlichen Notwendigkeiten angepasst werden, Rechnung.
Jagdreferent LHStv. Martin Gruber
Kontingente und Schonzeit
In den beschlossenen Verordnungen wurden die Kontingente leicht reduziert: Pro Jagdjahr können 1.350 Eichelhäher (zuvor 1.500), 950 Elstern (zuvor 1.000) und 2.500 Aaskrähen (zuvor 2.586) entnommen werden.
Die Schonzeit für Eichelhäher und Elstern wird um einige Wochen verlängert und erstreckt sich künftig vom 16. März bis Ende Juli jedes Jahres.