Bei einer Verhandlung in Klagenfurt gegen ein Mitglied der staatsfeindlichen Bewegung war der Beschuldigte in Begleitung eines deutschen Reichsbürgers. Der Mann wurde aus dem Gerichtsgebäude entfernt, polizeilich überprüft und ins PAZ Klagenfurt überstellt.
Am 5. Februar 2025 fand am Landesgericht für Strafsachen in Klagenfurt eine Verhandlung gegen ein Mitglied der staatsfeindlichen Bewegung des sogenannten Bundesstaates Preußen statt. Dabei ging es um den Vorwurf des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt. Die Vernetzung zwischen Mitgliedern des Bundesstaates Preußen und der gefährlichen deutschen Reichsbürgerszene ist bereits seit Langem bekannt. Es kam jedoch noch nie vor, dass eine Person aus der genannten deutschen Szene in Kärnten auftrat.
Am 5. Februar 2025 befand sich der Beschuldigte jedoch in Begleitung eines 64-jährigen deutschen Reichsbürgers. Als Beamte des LSE Kärnten dies im Gerichtsgebäude wahrnahmen, wurde der Mann unverzüglich aus dem Gebäude entfernt und mit Unterstützung von Beamten der Polizeiinspektion Heiligengeistplatz polizeilich überprüft.
Er bezeichnete sich selbst als Konsul und führte einen Phantasieausweis mit sich.
Polizei
Aufenthaltsverbot und Festnahmeanordnung
Der Deutsche wurde wegen der Mitgliedschaft in einer staatsfeindlichen Bewegung zur Anzeige gebracht. In weiterer Folge erwirkte das BFA Kärnten ein unbefristetes Aufenthaltsverbot sowie eine Festnahmeanordnung. Der Beschuldigte wurde in das PAZ Klagenfurt überstellt, wo er bis zu seiner Ausreise angehalten wird.