In Kärnten wurde ein überparteilicher Kompromiss zur Windkraft erzielt. Es wird sehr restriktive gesetzliche Schranken für Windkraftanlagen geben, zudem wurde eine vorübergehende Bausperre beschlossen.
Nach der Volksbefragung am 12. Jänner 2025 in Kärnten wurde in der Landtagssitzung am Donnerstag, dem 6. Februar 2025, ein überparteilicher Kompromiss zu den wesentlichen Fragen und dem weiteren Fahrplan erzielt. Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber bezeichnete dies als eine „Einigung mit Hausverstand. Ein Kärntner Weg, mit dem wir Natur und Berge gesetzlich schützen, der aber nach vorne gerichtet ist, weil wir damit an der zukünftigen Energieversorgungssicherheit weiterarbeiten.“
Konkret haben alle vier Landtagsfraktionen durch gesetzliche Änderungen und einen überparteilichen Dringlichkeitsantrag eine gemeinsame Vorgehensweise beschlossen: Ein Totalverbot wird es nicht geben, jedoch werden sehr restriktive gesetzliche Schranken für Windkraftanlagen eingeführt. „Nationalparks, Biosphärenparks, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete und auch die gesamte alpine Zone ab 1800 Meter Seehöhe werden nicht für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen“, heißt es.
Es ist wesentlich, das hier im hohen Haus zu betonen. Denn genau durch diese gesetzliche Verankerung wird der Landtag eingebunden.
Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber
Weniger Fläche durch Zonierung betroffen
Es wurde zudem festgelegt, dass im Umfeld bestehender Windparks eine Zonierung erfolgt, wodurch weniger Fläche betroffen ist als im ursprünglichen Vorschlag der Landesregierung aus dem Herbst 2024. Die Zonierung konzentriert sich auf Gebiete, in denen bereits Eingriffe in Natur und Landschaft stattgefunden haben und wo Infrastruktur wie Leitungen und Zufahrtsstraßen schon vorhanden ist.
Auch hier wird der Kärntner Landtag im Sinne des überparteilichen Kompromisses in Zukunft eingebunden.
Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber
Vorübergehende Bausperre festgelegt
Zusätzlich wurde eine vorübergehende Bausperre beschlossen, die bis zum 21. Februar 2026 für Projekte gilt, die nach dem 6. Februar 2025 eingereicht werden. Im gemeinsamen Dringlichkeitsantrag aller vier Landtagsfraktionen wird außerdem festgehalten, dass die Lücke in der Strom- und Energieproduktion außer Streit steht. Die Landesregierung wird daher Varianten erheben und vorlegen, aus welchen Energiequellen diese zu decken ist. Dabei sollen Kriterien wie eine nachhaltige Versorgungssicherheit, größtmögliche Unabhängigkeit von Stromimporten, die Leistbarkeit der Energieversorgung, vorgelagerte Netzkosten, die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Kärnten, regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze berücksichtigt werden.
Wir haben damit gemeinsam eine Kärntner Lösung erreicht, auch wenn das manche heute anders darstellen wollten. Eine Lösung, die so streng wie nur möglich unsere Natur schützt und gleichzeitig die Versorgungssicherheit für die Menschen, für den Standort, ermöglicht.
Raumordnungsreferent LHStv. Gruber