Wegen der herrschenden Witterungsverhältnisse ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich im politischen Bezirk Spittal verboten.
Angesichts der aktuellen Trockenheit, die das Risiko für Waldbrände erheblich erhöht, untersagt die Bezirkshauptmannschaft Spittal gemäß Verordnung das Anzünden von Feuer sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich. Die Maßnahme erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des politischen Bezirks Spittal an der Drau und gilt bis auf Weiteres.