Die Arbeitnehmerförderung von Kärnten fördert Berufspendler bis zu einem Jahresbruttolohn von € 26.400. Die Anträge auf einen Fahrt- und Mautkostenzuschuss können noch bis zum 31. Oktober 2022 bei der Arbeiterkammer Kärnten eingereicht werden.
Als berechtigte Pendler gelten Arbeitnehmer, die in Kärnten wohnen und mindestens 5 km zur Arbeit fahren müssen. Das Einkommen darf € 26.400 nicht übersteigen.
Am 31. Oktober ist Einreichschluss
Für ein Kalenderjahr rückwirkend wird die Förderung gewährt. 2022 gibt es eine Sonderregelung, Tickets, welche für den öffentlichen Verkehr bereits 2022 gekauft wurden, können bereits 2022 eingereicht werden.
Der Einreichschluss der Antragsunterlagen ist am 31. Oktober 2022. Lehrlinge sind auch dazu berechtigt, für den Weg zur Lehrstelle oder Fahrten zu Berufswettbewerben einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss stellen. Damit nicht genug, auch berufstätige Abendschüler haben ein Recht auf einen Fahrtkostenzuschuss.
Bei der AK können Arbeitnehmer, welche die Tauernautobahn, die Tauernschleuse der ÖBB in Mallnitz oder den Felbertauerntunnel nutzen, einen Mautkostenersatz ansuchen.
Formulare und weitere Informationen
Weitere Informationen bzw. Formulare gibt es bei der AK, wie auch zum Download.
Jetzt online erkundigen oder anrufen: arbeitnehmerfoerderung.at | 050 477-4003