In Österreich gelten ab Dezember bzw. Januar die Strompreisbremse und der Netzkostenzuschuss. Diese sollen der Bevölkerung ein Erspartes von bis zu 700 Euro pro Jahr bringen.
Vom 1. Dezember 2022 bis einschließlich 30. Juni 2024 soll die Strompreisbremse gelten und eine spürbare Entlastung von bis zu 700 Euro jährlich pro Haushalt bringen.
Berechnungsgrundlage für Strompreisbremse
Als Grundlage hierfür gilt der durchschnittliche Stromverbrauch einer dreiköpfigen Familie im Haushalt. Nachdem dieser meistens 2.900 kWh beträgt, wird der Strompreis im oben genannten Zeitraum für alle österreichischen Haushalte bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh zehn Cent pro kWh betragen. Übersteigt der jährliche Stromverbrauch diesen Wert, muss der Marktpreis diesen entrichten.
Netzkostenzuschuss
Ab 1. Januar 2023 gibt es zudem für Personen mit einem niedrigeren Einkommen einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro jährlich. Um die Zulage zu erhalten, wird die monatliche Nettoeinkommensgrenze auf 1.200 Euro erhöht.
Jene Haushalte, die von der GIS-Gebühr befreit sind, haben Anrecht darauf. Gleich wie die Strompreisbremse soll der Netzkostenzuschuss bis voraussichtlich 30. Juni 2024 gelten.