Am Freitag um 12.30 Uhr wurde die Polizeiinspektion Patergassen auf einen Fahrzeuglenker aufmerksam, welcher rechtswidrig im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs war.
Am 3. November 2022 gegen 12:30 Uhr wurde der Polizeiinspektion Patergassen angezeigt, dass ein Pkw mit vermutlich gefälschten Kennzeichen auf der Hochrindl Landesstraße (L 65) in Richtung Ebene Reichenau, Gemeinde Reichenau, Bezirk Feldkirchen, unterwegs wäre.
Das Fahrzeug konnte wenig später bei einem Objekt im Bezirk Feldkirchen abgestellt, wahrgenommen werden. Der 53-jährige Lenker war vor Ort. Er zeigte sich nach Befragung geständig, den Pkw soeben auf einer öffentlichen Straße gelenkt zu haben. Er wäre seinen Angaben zufolge „nur zu einer Tankstelle“ gefahren.
Verlorenes Kennzeichen inkl. täuschend echter Kopie
Vorn am Fahrzeug war das originale österreichische Kennzeichen angebracht. Dieses war jedoch nach Rücksprache mit der BH Feldkirchen bereits im Jahr 2012 als verloren gemeldet und der Vermerk „nicht verwendbar“ eingetragen. Hinten war eine täuschend echte Kopie des vorderen Kennzeichens angebracht. Damit konnte der Lenker den Pkw unbemerkt vermutlich über einen längeren Zeitraum im öffentlichen Verkehr verwenden.
Fahrzeug nicht für den Verkehr zugelassen
Ferner war das Fahrzeug nicht zum Verkehr zugelassen, eine Kfz-Haftpflichtversicherung fehlte und die KFZ-Begutachtungsplakette war aufgrund des falschen Kennzeichens, genauer gesagt der abgelaufenen Lochung ungültig.
Zudem wurden weitere Lochungen im Jahresraster widerrechtlich selbst eingestanzt.
Fälschung besonders geschützter Urkunden
Der 53-jährige Mann aus dem Bezirk Feldkirchen wird wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden gemäß § 224 StGB sowie wegen mehreren Übertretungen nach dem KFG angezeigt.
Das Originalkennzeichen und die Kopie wurden abgenommen, genauer gesagt sichergestellt. Die Weiterfahrt wurde untersagt.