Am Neuen Platz in Klagenfurt werden hohe Bußgelder erhoben. Grund dafür ist die Begegnungszone mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Ab dem Dr. Arthur-Lemisch-Platz in der Burggasse herrscht Fahrverbot.
Aufgrund des Weihnachtsmarktes und der damit verbundenen erhöhten Polizeipräsenz in der Burggasse kommt es vermehrt zu Strafzetteln. „Der Bereich gilt zudem als Immissionsschutz-Gebiet, das Land hat das Gesetz 2007 eingeführt. Nicht das Ordnungsamt, sondern nur die Polizei ist für die Kontrollen verantwortlich“, erklärt Chefinspektor Ferdinand Pirmann vom Verkehrsreferat.
Häufig anonyme Anzeigen
Die Strafe beträgt 90 EUR, oft wird auch anonym Anzeige erstattet.
Ausgenommen vom Fahrverbot sind Elektroautos, Einsatzfahrzeuge und Menschen mit Behinderung. Anrainerverkehr ist möglich, auch für Benutzer der Tiefgarage gilt die Ausnahmeregelung. Das Fahrverbot beginnt nämlich vor der Ausfahrt aus der Garage.
Chefinspektor Ferdinand Pirmann vom Verkehrsreferat
Zwei Verstöße auf einmal
Zahlreiche Fahrer parken ihre Autos nach der Tiefgaragenausfahrt. Bis zu fünf Fahrzeuge können dort parken. „Damit machen sich die Lenker aber gleich zweier Übertretungen schuldig, das kostet 115 EUR aufwärts“, so Pirmann.