In einigen Bezirken Kärntens ist das Abschießen von Silvesterfeuerwerken in diesem Jahr untersagt. Doch auch dort, wo es erlaubt ist, müssen Vorschriften beachtet werden. Zudem gibt es bestimmte Regeln, die im Ortsgebiet sowie in geschlossenen Räumen eingehalten werden müssen.
Wie berichtet, muss man in Lienz, Villach, St. Veit an der Glan, Feldkirchen und Hermagor auf das Silvester-Feuerwerk zum Jahreswechsel verzichten. In Klagenfurt, Spittal, Völkermarkt, Wolfsberg, Velden, Dellach an der Gail und auf der Simonhöhe steht dem Feuerwerk unter Richtlinien nichts im Wege. Genaueres lesen Sie hier.
Verwendung im Ortsgebiet
Im Ortsgebiet sind pyrotechnische Artikel der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder und andere) generell verboten. Der Bürgermeister kann mit Verordnung Ausnahmen von der Regel gewähren. Unbenommen dieser Verordnung ist die Anwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 innerhalb oder in direkter Nähe einer Menschenmenge untersagt.
Der Gebrauch von Pyrotechnik innerhalb und in direkter Nähe von Krankenhäusern, Kinderheimen, Alters- oder Erholungsheimen, Kirchen sowie Tierheimen und Tiergärten ist im Allgemeinen nicht erlaubt.
Verwendung in geschlossenen Räumen
In geschlossenen Räumen dürfen nur pyrotechnische Artikel verwendet werden, die aufgrund ihrer Konstruktion (F1- und vereinzelt F2-Produkte) dafür geeignet sind. Unter den F1-Produkten finden sich vorwiegend Tischfeuerwerke, Traumsterne, Knallbonbons, Partyknaller und Konfettiartikel.
Die Verwendung von F2-Produkten ist in geschlossenen Räumen nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich in der Beschreibung des Produkts oder in der Gebrauchsanweisung für zulässig erklärt ist.