Der heutige internationale Tag der Menschen mit Behinderung soll eine größere Öffentlichkeit für die Belange der Betroffenen sensibilisieren – und ihr vor Augen führen, dass wir sie – also die Öffentlichkeit, die Gesellschaft – für eine umfassende und gelingende Inklusion benötigen. Denn abgesehen von den Rahmenbedingungen, für die die Politik verantwortlich ist, ist es letztlich unser tagtäglicher und individueller Umgang mit beeinträchtigten Menschen, der Inklusion tatsächlich mit Leben erfüllt.
Sozialreferentin Beate Prettner
Chancengleichheit
Wie Prettner informiert, hat Kärnten mit 19 Trägern und Kooperationspartnern Verträge, um Menschen mit Behinderung bestmöglich betreuen zu können: „Wir haben 140 Einrichtungen– und es werden jedes Jahr mehr. Aktuell stehen 1240 Wohnplätze und 1650 Beschäftigungsplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Ein Hauptaugenmerk legen wir auf den laufenden Ausbau der Assistenzstunden: Ob Familien-, Freizeit-, Wohn- oder persönliche Assistenz: Das Stundenkontingent wird kontinuierlich aufgestockt. Im Jahr 2018 waren es 62.000 Stunden, heuer sind es mit 120.000 Stunden quasi doppelt so viele“.
Das Budget der Chancengleichheit beläuft sich im heurigen Jahr auf 130 Millionen Euro.
Novelle in Begutachtung
Aktuell befindet sich eine Novelle zum Chancengleichheitsgesetz in Begutachtung: Diese Novelle bedeute einen weiteren Meilenstein, so die Sozialreferentin. Zum einen werden die Bewohner der sogenannten ZPSR-Einrichtungen (Zentren für psychosoziale Rehabilitation) in die Chancengleichheit übergeführt; zum anderen sieht die Novelle weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung vor.
So werden etwa die Kostenbeiträge aus dem Unterhalt bei voll intern geförderten Klienten abgeschafft. Bisher wurden laut Gesetz 80 Prozent des Unterhalts als Kostenbeitrag einbehalten, nur die restlichen 20 Prozent verblieben als Taschengeld. Das wird nun im Gesetz gänzlich anders geregelt, – nun verbleiben 100 Prozent bei der Familie, auch wenn das Kind voll intern in einer Struktur des Landes untergebracht ist.
Sozialreferentin Beate Prettner
Klienten mit Erwerbseinkommen
Verbesserung wird es auch für Klienten mit Erwerbseinkommen geben: Der Anteil des Gehalts, den diese für die Wohnleistung des Landes abtreten müssen, reduziert sich deutlich: Die Betroffenen erhalten einen Freibetrag von 60 Prozent der Ausgleichszulage. In der Novelle verankert ist zudem die neue Leistung des sogenannten Stützpunktwohnens: Demnach kann das Land Menschen mit Behinderung, Leistungen zur Unterstützung im alltäglichen Leben oder im Bereich des Wohnens in Stützpunktwohnungen anbieten.
Wohnungen für Klienten mit hohem Förderbedarf
Im gemeinnützigen Wohnbau wird es auch Stützpunktwohnungen für Klienten mit hohem Förderbedarf geben (und einer Betreuung rund um die Uhr). Für Klienten mit weniger Förderbedarf, die fähig sind, eigenständig zu wohnen, werden um diese Stützpunktwohnungen angrenzende Wohnungen geschaffen. „Eine Betreuung findet dann im Rahmen der Wohnassistenz statt“, sagt die Sozialreferentin.
LHStv.in Prettner zeigt sich zuversichtlich, dass die Begutachtung „glatt über die Bühne geht, sodass die Novelle mit Anfang 2023 in Kraft treten kann.“