LR Fellner: Gesetzesänderung und Mustervereinbarungen machen in Kärntens Kommunen künftig Vier-Tage-Woche und individuelle Lösungen im Hinblick auf Öffnungszeiten möglich
Die Arbeitswelt ist im Umbruch. Ansprüche und Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wie auch von Gemeindebürgerinnen und -bürgern ändern sich. Work-Life-Balance ist inzwischen mehr als nur ein oft bemühtes Stichwort.
Novellierungen des Gemeinde-Dienstrechts
Diesem Trend haben wir als Land Kärnten Rechnung getragen: Durch Novellierungen des Gemeinde-Dienstrechts haben wir schon viele Verbesserungen erzielt, unter anderem sind künftig eine Vier-Tage-Woche wie auch längere Öffnungszeiten im Gemeindedienst, stets in Abstimmung mit der Bürgermeisterin, dem Bürgermeister, möglich. Damit gehen wir auch einen wichtigen Schritt in Richtung Gemeinden als attraktive und flexible Arbeitgeber mit Zukunft.
Gemeindereferent Landesrat Daniel Fellner
Zur reibungslosen Implementierung der neuen Möglichkeiten wurden diverse Mustervereinbarungen erarbeitet.
Längere Amtstage umsetzbar
„Damit sind künftig längere Amtstage umsetzbar, was wiederum das Bürgerservice flexibler macht: Weil so die Möglichkeit geschaffen werden kann, Amtswege nach der eigenen Arbeit quasi auf dem Heimweg zu erledigen“, berichtet Fellner.
Bei der Ausgestaltung der künftigen Öffnungs- und Dienstzeiten werden die Rahmenbedingungen der jeweiligen Gemeinde berücksichtigt, die sich in den individuellen Anpassungen widerspiegeln.