Bei steigenden Prämien in Lebensversicherungen kann die AK Konsument:innenberatung helfen. Wir erklären Ihnen, warum die Prämien steigen und wie Sie diese senken können.
Die AK Konsument:innenberatung erhält vermehrt Anfragen zu auffälligen Prämienanstiegen bei Versicherungsverträgen, insbesondere bei Lebensversicherungen. Der Grund: Die Anpassungsklausel orientiert sich oft an einem Festindex, meist drei oder vier Prozent. Wenn sich die Prämienanpassung nach dem Verbraucherpreisindex richtet, drohen hohe Prämienanstiege. Deshalb hat die AK FAQs zu steigenden Prämien in allen Versicherungssparten erstellt.
Prämienanstiege bei Lebensversicherungen – was tun?
Prämienanpassungen in Lebens- und Personenversicherungen basieren größtenteils auf verschiedenen Indizes, oft auf dem Verbraucherpreisindex (VPI).
Auffallend sind derzeit die Erhöhungen bei den Lebensversicherungen: Es kann ein Festindex von drei oder vier Prozent oder der VPI als Anpassungsbasis herangezogen werden. Manchmal gilt auch, dass zwar ein Festindex vereinbart ist, aber vertraglich festgelegt ist, dass ein höherer VPI zum Tragen kommt.
AK Konsument:innenschützer
Die AK Konsument:innenschützer stellen fest, dass derzeit vorwiegend bei Lebensversicherungen auffällige Erhöhungen zu verzeichnen sind. Herr M. erhielt unter anderem eine Benachrichtigung über eine Prämienerhöhung um 10,5 Prozent, während die Versicherungsleistung nur um 2,5 Prozent stieg. Dies passiert, wenn die Prämienerhöhung primär für die Kostenabdeckung und den steigenden Prämienbestandteil für das Todesfallrisiko verwendet wird. Die AK empfiehlt, die Prämienanpassung fünf Jahre vor Ablauf zu streichen, um eine geringe oder gar keine Steigerung der Versicherungssumme zu vermeiden. Herr M. hatte ein vertragliches Ablehnungsrecht für die Erhöhung.
Tipps bei steigenden Prämien
- Generell können Versicherungsnehmer:innen bei steigenden Prämien kurzfristig eine Reduzierung der Prämie oder eine Aussetzung nach Rücksprache oder gesonderter Vereinbarung mit dem Versicherer in Betracht ziehen. Dabei sollte jedoch auf mögliche Unterversicherung geachtet werden.
- Ist in den Versicherungsbedingungen ein Widerspruch gegen die Indexanpassung oder die Kündigung der Wertanpassungsklausel festgelegt, sollte dies genutzt werden. Es kann auch eine Reduzierung des Deckungsumfangs oder die Vereinbarung eines Selbstbehalts in Erwägung gezogen werden.
- Ein Tarifwechsel zu einem günstigeren Tarif oder zu einem anderen Versicherer kann ebenfalls eine Option sein, sollte jedoch bei Krankenzusatzversicherungen vermieden werden, da dies ein Verlustgeschäft bedeuten kann.
Quelle: AK