Seit Oktober 2022 können Inhaber einer E-ID und Besitzer eines Scheckkartenführerscheines ihre Lenkberechtigung bei Verkehrskontrollen ganz einfach über die „E-Ausweise“-App des Bundesministeriums für Finanzen am Smartphone vorweisen. Die „E-Ausweise“-App ermöglicht es, einen „digitalen Führerschein“ anzulegen, der das Mitführen des physischen Scheckkartenführerscheines überflüssig macht.
Innerhalb des ersten Monats wurden 115.249 digitale Führerscheine aktiviert und bisher 4.600-mal von der Polizei überprüft. Der „digitale Führerschein“ kann bei Verkehrskontrollen und als Nachweis von Ausweisdaten aus dem Führerscheinregister verwendet werden.
Verkehrskontrolle mittels QR-Code
Bei Verkehrskontrollen muss die Option „Verkehrskontrolle“ in der App ausgewählt werden, was einen QR-Code generiert. Dieser kann von der Polizei eingescannt und eine automatisierte Abfrage im Führerscheinregister ausgelöst werden. Sollte das mobile Gerät aus irgendeinem Grund nicht zugänglich sein, gilt das als Nichtmitführen des Führerscheins, deshalb wird empfohlen, trotzdem den Scheckkartenführerschein stets bei sich zu haben.
Gilt als Nachweis von Ausweisdaten
Der „digitale Führerschein“ kann auch als Nachweis von Ausweisdaten bei der Abholung eines Pakets bei der Post oder beim Abschluss eines Mietvertrages für ein Mietfahrzeug verwendet werden, sofern dies von den Beteiligten akzeptiert wird. Es wird jedoch empfohlen, auch in diesen Fällen einen physischen Führerschein bei sich zu haben.
Nachweis von Ausweisdaten
Voraussetzungen
Wer einen „digitalen Führerschein“ über die App „E-Ausweise“ beantragen will, benötigt dazu:
- Ein Smartphone mit dem Betriebssystem iOS (ab Version 13) oder Android (ab Version 8),
- die App „Digitales Amt“ in der aktuellen Version,
- die ID Austria in der Vollfunktion (behördlich signiert); die ID Austria ist die Weiterentwicklung der Handy-Signatur als elektronischer Identitätsnachweis,
- eine aktivierte Gesichtserkennung (z. B. Face-ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (z. B. Touch-ID) auf dem Smartphone,
- einen österreichischen Scheckkartenführerschein – da derzeit nur in Zusammenhang mit diesem ein digitales Foto einer Person vorhanden ist.
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist für die Beantragung des digitalen Führerscheins nicht erforderlich.