Ein Gastwirt wurde wegen versuchten Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt, nachdem er einen Lokalgast niedergestochen und schwer verletzt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Vorfall ereignete sich im August 2022, als eine sechsköpfige Familie aus Slowenien im Lokal des Wirtes in St. Kanzian am Klopeiner See essen wollte.
Was war passiert? Eine Familie aus Slowenien wollte mit ihrem Neugeborenen und dem einjährigen Sohn sowie der Oma und deren Lebensgefährten im Restaurant des Angeklagten essen. Als das Kleinkind unruhig wurde, ging die Oma mit dem Buben auf der Terrasse auf und ab – offenbar genau dort, wo der Wirt seine Einkäufe in die Küche bringen wollte. Der Wirt habe die Frau höflich gebeten, sich zu setzen. Danach sei die Situation eskaliert – daili.at berichtete.
Urteil und Bedenkzeit des Angeklagten
Während der Wirt angab, dass er sich nur verteidigen wollte, gaben die slowenischen Urlauber eine ganz andere Schilderung des Vorfalls ab. Sie behaupteten, dass es keine körperlichen Auseinandersetzungen gegeben habe. Die Geschworenen kamen nach zweieinhalbstündiger Beratung zu einem einstimmigen Urteil: Sie verurteilten den 61-Jährigen wegen versuchten Totschlags zu sieben Jahren Haft. Es ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Gradischnig bat um drei Tage Bedenkzeit für seinen Mandanten.