Am Dienstag wurde der erste bestätigte Masernfall in Kärnten gemeldet. Es handelt sich dabei um eine 19-jährige Person, und die Angehörigen wurden bereits in Quarantäne gesetzt, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Nachdem es in der Steiermark zu einem Masernausbruch gekommen ist, ist nun auch in Kärnten der erste Fall von Masern aufgetreten. Am Dienstag wurde der erste Labor-bestätigte Masernfall gemeldet, bei dem es sich um eine 19-jährige Person handelt. Die Angehörigen der erkrankten Person wurden bereits in Quarantäne gesetzt, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Krankheit sei keineswegs nur auf Kinder beschränkt
Gesundheitsreferentin Beate Prettner warnt davor, Masern zu unterschätzen. Die Krankheit sei keineswegs nur auf Kinder beschränkt, sondern könne in jedem Alter schwere Komplikationen verursachen. In der Steiermark müssen einzelne Erkrankte, in dem Fall Kinder sogar im Spital behandelt werden. Masern sind ansteckend und können sich schnell verbreiten.
Meldepflicht und Quarantäne bei Maserninfektionen
Da Masern ansteckend sind und schwere Komplikationen verursachen können, sind sie meldepflichtig. Erkennbar sind Masern erst rund zehn Tage nach einer Ansteckung mit unspezifischen Symptomen, gefolgt von einem Hautausschlag mit roten Flecken. Wer Kontakt mit Maserninfizierten hatte, kann behördlich verkehrsbeschränkt oder auch in Quarantäne geschickt werden. Masern werden durch Viren verursacht und sind weltweit verbreitet. Die Krankheit wird von Mensch zu Mensch übertragen, z. B. durch Tröpfcheninfektion beim Niesen oder Sprechen.