Die KBV hält eine Aufsichtsratssitzung ab, in der über die Call-Option und die Kapitalerhöhung der Flughafengesellschaft beschlossen wird. Die Kapitalerhöhung erfordert Einstimmigkeit aller Gesellschafter, die Call-Option steht als Hauptthema auf der Tagesordnung. Die Finanzen der Stadt Klagenfurt erlauben keine Kapitalerhöhung, daher wird alternativ ein Gesellschafterdarlehen angestrebt.
Am 7. Februar wird im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung der Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) über die Call-Option und damit den Rückkauf von 20 % der Flughafenanteile entschieden. Sollte die Call-Option nicht gezogen werden, ist eine Kapitalerhöhung von € 740.000 auf der Tagesordnung. Die Flughafengesellschaft möchte eine Kapitalerhöhung aller Gesellschafter von insgesamt € 3,7 Millionen beschließen lassen, um ein Liquiditätsproblem zu lösen.
Einer Kapitalerhöhung wird nicht zugestimmt
Der Beteiligungsreferent der Stadt Klagenfurt hat jedoch erklärt, dass er für eine Kapitalerhöhung nicht zustimmen wird, da die Finanzen das nicht zulassen. Stattdessen plädiert er für ein Gesellschafterdarlehen. Da eine Kapitalerhöhung ein Einstimmigkeitsprinzip erfordert, dürfte es keinen Beschluss geben. KBV-Vorstand Martin Payer betrachtet die Diskussion über die Kapitalerhöhung als „Nebenschauplatz“ und sieht die Call-Option als das „Hauptthema“ der Aufsichtsratssitzung. Er möchte einen weiteren Schaden vermeiden, der durch den Liquiditätsengpass von € 3,7 Millionen entstanden ist.
Um die Beschlussfähigkeit in der Aufsichtsratssitzung sicherzustellen, braucht es den Vorsitzenden und drei Aufsichtsratsmitglieder.