In einer geheimen Abstimmung im Gemeinderat wurde das Wahlgeheimnis nicht gewährleistet, so das Ergebnis des Rechtsgutachtens von Dr. Bernd-Christian Funk. Der Bürgermeister hemmt den Beschluss bis zur Entscheidung der Gemeindeaufsicht.
In einer geheimen Wahl am 9. Februar hat der Gemeinderat über den Antrag „Aufklärung und Abwendung weiterer Schäden durch die Causa Jost II“ abgestimmt. Doch einzelne Gemeinderatsmitglieder haben den Ablauf der Wahl infrage gestellt. Nachdem Bürgermeister Christian Scheider die Vorgänge überprüfen gelassen hatte, wurde das Ergebnis eines externen Rechtsgutachtens bekannt gegeben.
Verletzung des Wahlgeheimnisses
Das Rechtsgutachten des Verfassungsjuristen Dr. Bernd-Christian Funk stellt fest, dass das Wahlgeheimnis nicht gewährleistet war. Es gab keine Aufsicht im Wahllokal und die Wahlurne war unverschlossen. Somit war die Geheimhaltung der Stimmabgabe nicht sichergestellt. Das Rechtsgutachten wurde an die Gemeindeaufsicht weitergegeben, die entscheiden wird, ob die geheime Wahl wiederholt werden muss.
Gemeinderatsbeschluss gehemmt
Bis zur Entscheidung der Gemeindeaufsicht wird der Gemeinderatsbeschluss vom 9. Februar gehemmt. Bürgermeister Christian Scheider betont, dass er als Bürgermeister dafür sorgen muss, dass die Umsetzungen von Mehrheitsentscheidungen zu 100 Prozent rechtlich in Ordnung sind und keine Nachteile für die Stadt nach sich ziehen. Er bleibt weiterhin in der Sache gesprächsbereit und das Kompromissangebot an die anderen Fraktionen bleibt aufrecht.