Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt: Die Änderungsklausel von WhatsApp ist unzulässig. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums geklagt und setzt sich damit gegen die WhatsApp Ireland Limited durch.
Im Jahr 2021 hat WhatsApp seine Nutzungsbedingungen geändert, was zu einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums führte. Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass die Änderungsklausel von WhatsApp unzulässig ist. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Wien hatte bereits zuvor fünf weitere Klauseln in den Nutzungsbedingungen von WhatsApp als gesetzwidrig erklärt.
Unklare Informationen in den Nutzungsbedingungen
Die Klausel enthielt Verlinkungen zu den neuen AGB und zu einer beispielhaften Auflistung von Änderungen. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Klausel über eine bloße Aufklärung hinausgeht und den Inhalt des Vertrags verändert. Die Verbraucher können kein klares und umfassendes Bild davon machen, welche Punkte sich konkret ändern. Durch die fehlende Möglichkeit, die Auswirkungen der Änderung der AGB verlässlich abschätzen zu können, werden sie in ihrer Entscheidungsgrundlage für die Zustimmung eingeschränkt.
WhatsApps Kostenlosigkeit entkräftet
Auch die Argumentation von WhatsApp, dass der Messenger-Dienst kostenlos sei, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Der VKI wies darauf hin, dass die User durch die Übermittlung ihrer Kontaktdaten für den Dienst bezahlen.