Achtung bei Auslandsfahrten: Toleranzfrist des Pickerls gilt nur in Österreich. Lassen Sie Ihr Fahrzeug rechtzeitig überprüfen.
In Österreich können Autofahrer und Motorradfahrer nach Ablauf des Pickerls eine Toleranzfrist von vier Monaten in Anspruch nehmen, um die gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugüberprüfung gemäß § 57a nachzuholen. Bei Fahrten ins Ausland sollte man jedoch wachsam sein, da solche Regelungen häufig nicht bekannt sind.
ÖAMTC warnt vor Problemen im Ausland
ÖAMTC-Rechtsexpertin Verena Pronebner betont, dass trotz der Geltung des Heimatlandrechts bei periodischen Fahrzeugüberprüfungen es immer wieder zu Schwierigkeiten kommt – von Geldbußen bis hin zur Kennzeichenentfernung. Der Mobilitätsclub empfiehlt daher, die fällige Fahrzeuguntersuchung vor der Urlaubsreise durchzuführen.
Rechtzeitige Fahrzeugbegutachtung
Die Toleranzfrist gilt auch umgekehrt: Die § 57a-Prüfung kann bereits im Monat vor dem Fälligkeitsdatum durchgeführt werden. Sollten im Ausland Probleme auftreten, können Mitglieder des Mobilitätsclubs die ÖAMTC-Notrufnummer +43 (0)1 25 120 00 wählen, um Kontakt zu den Club-Jurist:innen herzustellen.
ÖAMTC-Stützpunkte für § 57a-Pickerl-Begutachtung
Die § 57a-Pickerl-Begutachtung kann an allen ÖAMTC-Stützpunkten (mit technischem Dienst) in ganz Österreich durchgeführt werden. Terminvereinbarungen können unter www.oeamtc.at/termine getätigt werden.